BGH zum Recht der Richterablehnung – Wei­ter­ver­han­deln macht Befan­gen­heit­s­an­trag nicht unzu­lässig!

Befangenheit

Im Zivilprozess sind sie deutlich seltener als im Strafrecht. Vielleicht ist die Unsicherheit im Umgang mit Befangenheitsanträgen darum groß. Benedikt Meyer über eine aktuelle BGH-Entscheidung, die jeder Anwalt und Richter kennen muss.

 

Quelle und zum Artikel:

http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bgh-viii-zb-47-15-verhandlung-gericht-antrag-befangenheit/?utm_content=buffer20e74&utm_medium=social&utm_source=plus.google.com&utm_campaign=buffer

Nein heißt Nein! Das Sexualstrafrecht in Deutschland wird reformiert.

Nein heißt nein

Aus der Kolumne von Thomas Fischer

 

Auf vielfachen Wunsch – aber wirklich nur deshalb! – erlauben wir uns, zum Thema aller Themen, zur Entscheidungsschlacht von Gut und Böse, zur Mutter aller Strafrechtsreformen, also zur noch vor der Sommerpause umzusetzenden Reform des SEXUAL-Strafrechts ein letztes Mal Ausführungen zu machen. Am 24. Juni, so lasen wir, haben sich ein paar Parlamentarierinnen von CDU und SPD geeinigt: Die Sache läuft! Was draußen geschwätzt wird, ist den Macherinnen egal. Mit dem Rest sollen sich dann die Gerichte herumschlagen, dazu sind sie ja wohl da.

 

Quelle und zur Kolumne: http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-06/rechtspolitik-sexualstrafrecht-nein-heisst-nein-fischer-im-recht

 

 

 

+++ News +++ BV ANUAS e.V. – Hilfsorganisation für Angehörige von Tötungsfällen

 

Wie geht es eigentlich Angehörigen, deren Kinder ermordet wurde?

ANUAS hat eine Mediathek erstellt, wo Filme zu sehen sind, wie es den Angehörigen geht, welche Probleme sie haben und wie ihr Leben weiter geht.
Diese Mediathek dient dazu, in der Öffentlichkeit für betroffene Angehörige ( = Opfer psychischer Gewalt) zu sensibilisieren.
Das Verständnis von Nichtbetroffenen für diese Angehörigen ist sehr wichtig. Es geht nicht nur – wie jeder vermutet – um Tod und Trauer …. Es geht um viel mehr: um ganz viele Ungerechtigkeiten, Intoleranz und fehlende Akzeptanz. Oft fehlen ausreichende Hilfen für Betroffene.

In den Filmen wird informiert, wo die Probleme von verschiedenen betroffenen Menschen liegen.

Link „Audio-Mediathek“ auf der ANUAS-Webseite anklicken, um die einzelnen Fälle aufzurufen:

http://www.anuas.de/audio-mediathek/

 

Quelle: https://www.facebook.com/anuas.ev/?fref=nf

 

Behinderte Kinder litten unter Gewalt in katholischen Heimen

Brights - Die Natur des Zweifels

Gewalt und sexuelle Übergriffe haben das Leben von Kindern und Jugendlichen in katholischen Behinderten-Einrichtungen in der frühen Bundesrepublik einer Studie zufolge geprägt.

evangelisch.de

Der Caritasverband veröffentlichte am Mittwoch in Berlin erste Ergebnisse aus einer Studie, wonach 70 Prozent der Befragten körperliche Gewalt erlitten und 60 Prozent psychische Gewalt erfahren haben. Knapp ein Drittel der im Rahmen der Untersuchung Befragten berichteten von sexuellen Übergriffen.

Die Studie ist von der Caritas-Behindertenhilfe in Zusammenarbeit mit dem Freiburger Institut für Angewandte Forschung, Entwicklung und Weiterbildung (IAF) erarbeitet worden. Knapp 340 behinderte Menschen, die schon seit ihrer Kindheit in Heimen leben, konnten befragt werden. Darüber hinaus wurden weitere 2.300 Personen registriert, die damals ebenfalls in einem katholischen Heim lebten. Sie können aber wegen der Schwere ihrer Behinderung keine Auskunft geben.

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Empfehlung: Rechtsanwalt Maximilian Kaiser aus Landshut

Justitiasnews spricht eine Empfehlung für

Rechtsanwalt
Maximilian Kaiser
Theaterstr. 67, 84028 Landshut
Telefon: 0871 / 97509124
Fax: 0871 / 97509125
Homepages: http://www.kaiserlaw.de oder http://www.strafrecht.bayern
Email: info@kaiserlaw.de

aus.

Seine Schwerpunkte sind:

Medizinrecht:

Rechtsanwalt Maximilian Kaiser aus Landshut vertritt überregional u.a. durch medizinische Behandlungsfehler Schwerstgeschädigte gegen Versicherungen und Kliniken, gegen Versorgungszentren und Praxen. Die Kanzlei verfolgt auf hohem juristischen Niveau durch jährliche medizinrechtliche Fortbildungen die berechtigten Interessen ihrer Mandanten.

2013 Medizinrechtliche Vertretung „Vermeidbare Beinamputation“ Landgericht Augsburg
2014 Medizinrechtliche Vertretung im Fall „Lungenfibrose auf Raten“ gegen die BMW AG, Landgericht München
2015 Medizinrechtliche Vertretung im Fall „fatales Plastikröhrchen in der Hauptschlagader“, Landgericht München I
2015 Medizinrechtliche Vertretung im Fall „Säuglingstod auf der Entbindungsstation“, Landgericht Landshut – mehr Infos auf der Homepage http://www.kaiserlaw.de

Strafrecht:

Um nur einiges zu nennen: Rechtsanwalt Maximilian Kaiser übernahm Strafverteidigungen, auch aus den Medien bekannt:

2012 Strafverteidigung im Fall „Todesschütze von Dachau“, Landgericht München II
2013 Strafverteidigung im Fall „Mordversuch nach Ruhestörung“, Landgericht München I
2014 Strafverteidigung im Fall „Mordversuch mit Schraubenzieher“, Bundesgerichtshof (Revision)
2014 Strafverteidigung im Fall „Doppelmord von Perlach“, Landgericht München I
2014 Strafverteidigung im Fall „Daniel Grumpelt – Petite Marlen“, Kindesentziehung ins Ausland, Landgericht Nürnberg-Fürth
2015 Strafverteidigung im Fall „Tod in der Justizvollzugsanstalt Landshut“, Landgericht Landshut – mehr Infos auf der Homepage http://www.kaiserlaw.de
2015 https://justitiasnews.wordpress.com/?s=freispruch Wenn ein Richter zur Entlastung wird – Freispruch für Baronin von Marschall
2015 Strafverteidigung im Fall „Millionendiebstahl mit Sattelzugmaschine“, Landgericht Passau

In ausgewählten Fällen wird Rechtsanwalt Kaiser auch im allgemeinen Zivilrecht tätig.

UPDATE zu + + + Celine von Marschall: Ich werde seit Monaten gestalkt ! + + +

Update

 

Wie ich bereits in meiner letzten Veröffentlichung vom 13.05.2016

https://justitiasnews.wordpress.com/2016/05/13/celine-von-marschall-ich-werde-seit-monaten-gestalkt/

den Lesern beschrieben habe, hat mein Stalker beim Jugendamt Kindeswohlgefährdung gemeldet.

Nach einem kurzen Gespräch mit dem Jugendamt sollte ich zu einem persönlichen Gespräch kommen, da das Jugendamt die Kindeswohlgefährdung prüfen müsse.

So geschah es und mein Rechtsanwalt und ich nahmen dort den Termin wahr und zwei Damen vom Jugendamt waren hier mit anwesend.

Mein Stalker hat Gründe für die angebliche Kindeswohlgefährdung genannt die so abartig, perves und widerlich sind, dass ich sie gar nicht aussprechen möchte. Mich schüttelt es immer noch was er sich alles ausgedacht hat um mich – und man darf nicht vergessen auch meinen minderjährigen Sohn – zu schaden.

Das Jugendamt erzählte uns, dass der „Melder“ auch persönlich zu einem Gespräch eingeladen wurde. Er soll das Jugendamt angegangen sein, weil sie nicht kurz nach seiner Meldung meinen Sohn in Obhut nahmen. Das hätte er wohl erwartet.

Was findet in den Gehirnwindungen eines solches Menschen statt, der mit Lügen und falschen Anschuldigungen so etwas erreichen möchte? Letztendlich will er ja mir schaden, das beweist ja schon sein Stalking der letzten Monate. Aber ein Kind hier mit hineinzuziehen, da fehlen mir und bestimmt vielen anderen auch nur noch die Worte!

Letztendlich sah es das Jugendamt so, dass der Melder = mein Stalker das Jugendamt wohl instrumentalisierte und mir dann folgendes per Email schrieb:

 

„Es ist für uns keine Gefährdung des Kindeswohles erkennbar, wir haben daher keinen weiteren Handlungsauftrag.“

 

Mit den Konsequenzen wird der „Melder“ jetzt rechnen müssen.

Was gibt es sonst Neues?

Am 17.06.2016 findet die Strafverhandlung wegen Vergehens nach dem Gewaltschutzgesetz meines Stalkers statt. Ich bin als Zeugin geladen.

Interessant ist auch – und das meine ich ironisch – dass mich ein Rechtsanwalt angeschrieben hat. Mein Stalker hat ihn beauftragt. Ein Schwerpunkt dieses Rechtsanwalts ist das Betreuungsrecht. Es scheint, dass gegen ihn wohl ein Betreuungsverfahren eingeleitet wurde?

Kurzum, dieser Rechtsanwalt schrieb u.a.:

 

„Sie haben sich durch Ihr Verhalten gegenüber meinem Mandanten schadensersatzpflichtig gemacht … aufgefordert, den ihm entstandenen Schaden durch die Kosten meiner Einschaltung in Höhe von XXX bis spätestens 03.06.2016 unter Angabe meines Zeichens auf mein genanntes Konto zu erstatten.“

 

Richtig ist, dass polizeiliche Maßnahmen und eine Wohnungsdurchsuchung bei ihm erfolgten. Könnte es sein, dass der Rechtsanwalt das als mein Verhalten bezeichnet?

 

08.06.2016

Celine Freifrau von Marschall, freie Journalistin