Wie ich bereits in meiner letzten Veröffentlichung vom 13.05.2016
https://justitiasnews.wordpress.com/2016/05/13/celine-von-marschall-ich-werde-seit-monaten-gestalkt/
den Lesern beschrieben habe, hat mein Stalker beim Jugendamt Kindeswohlgefährdung gemeldet.
Nach einem kurzen Gespräch mit dem Jugendamt sollte ich zu einem persönlichen Gespräch kommen, da das Jugendamt die Kindeswohlgefährdung prüfen müsse.
So geschah es und mein Rechtsanwalt und ich nahmen dort den Termin wahr und zwei Damen vom Jugendamt waren hier mit anwesend.
Mein Stalker hat Gründe für die angebliche Kindeswohlgefährdung genannt die so abartig, perves und widerlich sind, dass ich sie gar nicht aussprechen möchte. Mich schüttelt es immer noch was er sich alles ausgedacht hat um mich – und man darf nicht vergessen auch meinen minderjährigen Sohn – zu schaden.
Das Jugendamt erzählte uns, dass der „Melder“ auch persönlich zu einem Gespräch eingeladen wurde. Er soll das Jugendamt angegangen sein, weil sie nicht kurz nach seiner Meldung meinen Sohn in Obhut nahmen. Das hätte er wohl erwartet.
Was findet in den Gehirnwindungen eines solches Menschen statt, der mit Lügen und falschen Anschuldigungen so etwas erreichen möchte? Letztendlich will er ja mir schaden, das beweist ja schon sein Stalking der letzten Monate. Aber ein Kind hier mit hineinzuziehen, da fehlen mir und bestimmt vielen anderen auch nur noch die Worte!
Letztendlich sah es das Jugendamt so, dass der Melder = mein Stalker das Jugendamt wohl instrumentalisierte und mir dann folgendes per Email schrieb:
„Es ist für uns keine Gefährdung des Kindeswohles erkennbar, wir haben daher keinen weiteren Handlungsauftrag.“
Mit den Konsequenzen wird der „Melder“ jetzt rechnen müssen.
Was gibt es sonst Neues?
Am 17.06.2016 findet die Strafverhandlung wegen Vergehens nach dem Gewaltschutzgesetz meines Stalkers statt. Ich bin als Zeugin geladen.
Interessant ist auch – und das meine ich ironisch – dass mich ein Rechtsanwalt angeschrieben hat. Mein Stalker hat ihn beauftragt. Ein Schwerpunkt dieses Rechtsanwalts ist das Betreuungsrecht. Es scheint, dass gegen ihn wohl ein Betreuungsverfahren eingeleitet wurde?
Kurzum, dieser Rechtsanwalt schrieb u.a.:
„Sie haben sich durch Ihr Verhalten gegenüber meinem Mandanten schadensersatzpflichtig gemacht … aufgefordert, den ihm entstandenen Schaden durch die Kosten meiner Einschaltung in Höhe von XXX bis spätestens 03.06.2016 unter Angabe meines Zeichens auf mein genanntes Konto zu erstatten.“
Richtig ist, dass polizeiliche Maßnahmen und eine Wohnungsdurchsuchung bei ihm erfolgten. Könnte es sein, dass der Rechtsanwalt das als mein Verhalten bezeichnet?
08.06.2016
Celine Freifrau von Marschall, freie Journalistin
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