Akteneinsicht – Jugendamt – VG Aachen · Urteil vom 27. Juni 2012 · Az. 8 K 1026/08

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin Zugang zu den in der mit Schriftsatz vom 27. Februar 2012 vorgelegten Aufstellung in Spalte 6 aufgeführten Akten bzw. Aktenteile mit Ausnahme der Akten über die Amtspflegschaft zu gewähren.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens zu drei Vierteln, die Beklagte zu einem Viertel.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die jeweilige Vollstreckungsschuldnerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweilige Vollstreckungsgläubigerin zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Quelle: http://openjur.de/u/455899.html

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