Online gegen Jugendamt gewettert – Schlüchterner wegen Verleumdung angeklagt

Smiley

 

Bundesweit hatte sich der 37-Jährige nach eigenen Angaben ehrenamtlich gegen „Gewalt gegen Kinder“ engagiert, die seiner Ansicht nach von Jugendämtern ausgeht. Nun ist der Schlüchterner möglicherweise zu weit gegangen. Jedenfalls muss er sich vor dem Amtsgericht Gelnhausen wegen Verleumdung verantworten.

 

Mehr von dem Artikel und Quelle: http://www.fuldaerzeitung.de/artikelansicht/artikel/5199877/recht-und-ordnung+gericht/online-gegen-jugendamt-gewettert-schluchterner-wegen-verleumdung-angeklagt

Bilderberg-Konferenz: Schäuble, von der Leyen und de Maizière nehmen Einladung an

Brights - Die Natur des Zweifels

Diesjähriger Tagungsort ist das Kempinski-Hotel Taschenbergpalais in Dresden. Bild: Heribert Pohl/CC-BY-2.0 Diesjähriger Tagungsort ist das Kempinski-Hotel Taschenbergpalais in Dresden. Bild: Heribert Pohl/CC-BY-2.0

Der Beginn der diesjährigen Bilderberg-Konferenz rückt näher (Bilderberg-Konferenz: Machtelite trifft sich in Dresden): Vom 9. bis zum 12. Juni kommen etwa 150 von den Veranstaltern als wichtig erachtete Personen in Dresden zusammen, um unter Ausschluss der Öffentlichkeit über zentrale gesellschaftliche und politische Themen zu reden (Bilderberg-Konferenz: Führungsspitze von CDU und SPD eingeladen). Dieses Mal mit dabei: Drei CDU-Minister der Bundesregierung.

Von Marcus Klöckner | TELEPOLIS

Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen, Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble und voraussichtlich Bundesinnenminister Thomas de Maizière sollen die handverlesenen Einladungen des exklusiven Zirkels akzeptiert haben, wie die Sächsische Zeitung (SZ) am Wochenende berichtete. Der Ministerpräsident von Sachsen, Stanislaw Tillich, werde an einem gemeinsamen Abendessen mit „den Bilderbergern“ teilnehmen. Laut SZ haben die beiden SPD Politiker Sigmar Gabriel und Frank-Walter Steinmeier, aber auch Bundeskanzlerin Angela Merkel, die Einladung zur Teilnahme an der…

Ursprünglichen Post anzeigen 122 weitere Wörter

Zeugenbetreuung

Zeugenbetreuung

 

Justizminister Bausback stellt Statistik zu bayerischen Zeugenbetreuungsstellen vor: „Justiz ist für die Menschen da! Bayerns Zeugenbetreuer waren 2015 in rund 7.520 Fällen im Einsatz!“

 

Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback hat heute die aktuelle Statistik der bayerischen Zeugenbetreuungsstellen für das Jahr 2015 vorgestellt: „Unsere Zeugenbetreuer waren auch im letzten Jahr wieder gefragte Ansprechpartner: Rund 7.520 Zeugen haben sich an sie gewandt.“ Zur Bedeutung der Zeugenbetreuungsstellen erläutert Bausback: „Zeugen haben in gerichtlichen Verfahren eine ganz wichtige Rolle. Sie helfen dem Gericht, die Wahrheit zu finden. Wir wollen, dass Zeugen, gerade wenn sie selbst Opfer einer Straftat sind, durch das gerichtliche Verfahren nicht unnötig belastet werden. Wir lassen die Zeugen deshalb mit ihren Fragen und Sorgen nicht alleine. Unsere Zeugenbetreuer stehen ihnen vor und während des Gerichtsverfahrens zur Seite.“

Zeugenbetreuungsstellen sind in Bayern bei allen Amts- und Landgerichten eingerichtet. Vielfach existieren besondere Warteräume für Zeugen, die auch mit Spielsachen für Kinder ausgestattet sind. Gefragt waren die Zeugenbetreuer im Jahr 2015 in erster Linie als Auskunftsstelle. So ging es in 4.872 Fällen vor allem um die Beantwortung allgemeiner Fragen, etwa zum Verfahrensablauf und zur Zeugenentschädigung. In 2.118 Fällen stand die Angst vor der Vernehmung bzw. vor Repressalien durch den Angeklagten oder andere Zeugen im Zentrum der Beratung. 529 Mal waren die Zeugenbetreuer zur Betreuung von Kindern, insbesondere auch Kindern als Zeugen, im Einsatz.

Bausback abschließend: „Justiz ist für die Menschen da! Das machen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Zeugenbetreuungsstellen mit ihrer wichtigen Arbeit ganz konkret und tagtäglich deutlich. Für ihr großartiges Engagement möchte ich mich ganz herzlich bedanken!“

 

 

Quelle: http://www.justiz.bayern.de/presse-und-medien/pressemitteilungen/archiv/2016/62.php

 

 

 

+ + + Celine von Marschall: Ich werde seit Monaten gestalkt ! + + +

Stalking1

Ja, Sie lesen richtig … und bis dato hätte ich nie geglaubt, dass meine Familie und ich auch einmal davon betroffen sein könnten!

 

Durch die Website http://www.stalking-justiz.de/ wurde mir klar, dass ich mich nicht zum Opfer durch meinen Stalker positionieren lassen möchte und dass es vermutlich vielen so geht und man sich mit den Konsequenzen des Stalkings oftmals alleine fühlt.

Er hat nicht das Recht so in mein Leben und das meiner Kinder einzugreifen. Das lasse ich nicht zu!

Mein Stalker ist männlich und ich führte mit ihm eine Beziehung, wohnten aber niemals zusammen.

Seit Ende letzten Jahres bis heute steigert sich in einer Kontinuität sein Stalking mir gegenüber.

Als erste Maßnahme musste ich im Wege der einstweiligen Anordnung  wegen der Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung  ein Kontakt- und Annäherungsverbot (Gewaltschutzgesetz) beantragen. Den Beschluss hielt ich kurze Zeit später schon in Händen.

Mein Stalker allerdings ignorierte den Beschluss von Anfang an bis heute.

Vor einigen Monaten wandte ich mich an die Opferschutzstelle der Polizei und auch an den Weißen Ring.

Meinen Stalker stufe ich als den ärgerlichen/wütenden Stalker („Resentful Stalker“) ein. Das träfe  wohl voll auf ihn zu. Dieser Tätertyp möchte sein Opfer quälen und ihm Angst machen. Das Stalking dient dem Zweck der Vergeltung. Der Täter ist der festen Überzeugung, dass das Opfer ihm ein Unrecht angetan hat und möchte sich hierfür rächen.

Die Vielfalt seiner Stalkinghandlungen ist enorm:

Telefonanrufe;

SMS;

Emails an mich und an seinem Verteiler;

Auflauern mit dem Auto;

Ausspähen der Tagesabläufe und Gewohnheiten;

Kontaktaufnahmen oder Ausspähen über soziale Netzwerke;

Verleumdungen, Beleidigungen, üble Nachrede, Verstoß gegen das Kunst- und Urhebergesetz, Rufmord bzw. –schädigung – die allesamt durch ihn auch im Netz kursieren;

Anzeigen beim Jugendamt und bei der Polizei;

Kontaktaufnahme zur Schule meines Sohnes, zu meinen erwachsenen Kindern, zu den Arbeitsstätten meiner Kinder, zu meinen Ärzten und meiner Physiotherapeutin

um einiges zu nennen!

Durch Anzeigen beim Jugendamt etc. und späteren Gerichtsverfahren kommen Kosten auf mich zu die mich nur noch wütend machen. Wut auf meinen Stalker! Ich habe einen Rechtsanwalt beauftragt, der meine Interessen vertritt und mich bei Terminen wie z.B. das Jugendamt begleitet. Für die noch kommenden Gerichtsverfahren werde ich mich ebenfalls vertreten lassen. Schön ist, dass mich auch der Weiße Ring begleitet, wenn ich das wünsche.

Sehr erstaunlich ist, dass es sog. Trittbrettfahrer gibt, die sich seinem Agieren anschließen und diese Verleumdungen, Beleidigungen etc. in einer Rufmordkampagne gegen mich auch betreiben. Sie posten oder veröffentlichen Lügen über mich, die sie von meinem Stalker nur haben können. Teilweise übernehmen sie sein Geschriebenes 1 zu 1. Was sind das für Wesen? Haben Sie Defizite, die sie mit solchen Veröffentlichungen ausgleichen wollen? Oder ist es der Herdentrieb? Profilneurotiker? Ich weiß es nicht. Für mich nicht nachvollziehbar und einfach krank.

Auch sehr befremdlich für mich ist, dass Menschen, die davon gelesen haben, weil es ihnen vielleicht selbst von meinem Stalker zugesandt bekommen haben oder es im Netz lasen, Menschen, die mich sogar persönlich kennen, mir so gut wie nie Bescheid gegeben haben was über mich so im Netz kursiert. Ist das die Vogel-Strauß-Methode? Auch wieder ein Phänomen, das ich selbst nicht nachvollziehen kann.

In den ganzen Monaten kann ich nur berichten, dass sich vielleicht eine Handvoll dieser Leute bei mir gemeldet haben und das schätze ich wirklich sehr!

Es gab Zeiten in den vergangenen Monaten, in denen ich bestimmt einmal in der Woche bei der Polizei war um Anzeige zu erstatten und Strafantrag zu stellen und im Moment ist noch keine Ende ist Sicht.

Für mich ist mein Stalker feige und ein „Hanswurscht“, ein Männlein, wenn er sich mit solchen Verhaltensweisen, wie das Stalking, bedienen muss.  Leider geht er auch meine Kinder an. Und das ist für mich ein absolutes No-Go!

Niemand, der Stalking bisher selbst erlebt hat kann erahnen, wieviel Raum und Zeit das einnimmt. Von der Lebensqualität und Gesundheit ganz zu schweigen – und auch die Tatsache sich irgendwie damit alleine zu fühlen.

Das war auch letztendlich mein Entschluss damit an die Öffentlichkeit zu gehen.

 

Wenn ich zitieren darf:

„The most out-of-control crime of our time“

Lambèr Royakkers (Quelle: http://www.stalking-justiz.de/)

 

München, 13.05.2016

Celine Freifrau von Marschall, freie Journalistin

 

 

 

Wer es noch nicht weiß – auch ohne Anwalt Akteneinsicht

Akteneinsicht

 

§ 147 StPO
Akteneinsichtsrecht, Besichtigungsrecht

(1) Der Verteidiger ist befugt, die Akten, die dem Gericht vorliegen oder diesem im Falle der Erhebung der Anklage vorzulegen wären, einzusehen sowie amtlich verwahrte Beweisstücke zu besichtigen.

(2) Ist der Abschluss der Ermittlungen noch nicht in den Akten vermerkt, kann dem Verteidiger die Einsicht in die Akten oder einzelne Aktenteile sowie die Besichtigung von amtlich verwahrten Beweisgegenständen versagt werden, soweit dies den Untersuchungszweck gefährden kann. Liegen die Voraussetzungen von Satz 1 vor und befindet sich der Beschuldigte in Untersuchungshaft oder ist diese im Fall der vorläufigen Festnahme beantragt, sind dem Verteidiger die für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Freiheitsentziehung wesentlichen Informationen in geeigneter Weise zugänglich zu machen; in der Regel ist insoweit Akteneinsicht zu gewähren.

(3) Die Einsicht in die Niederschriften über die Vernehmung des Beschuldigten und über solche richterlichen Untersuchungshandlungen, bei denen dem Verteidiger die Anwesenheit gestattet worden ist oder hätte gestattet werden müssen, sowie in die Gutachten von Sachverständigen darf dem Verteidiger in keiner Lage des Verfahrens versagt werden.

(4) Auf Antrag sollen dem Verteidiger, soweit nicht wichtige Gründe entgegenstehen, die Akten mit Ausnahme der Beweisstücke zur Einsichtnahme in seine Geschäftsräume oder in seine Wohnung mitgegeben werden. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

(5) Über die Gewährung der Akteneinsicht entscheidet im vorbereitenden Verfahren und nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens die Staatsanwaltschaft, im Übrigen der Vorsitzende des mit der Sache befassten Gerichts. Versagt die Staatsanwaltschaft die Akteneinsicht, nachdem sie den Abschluss der Ermittlungen in den Akten vermerkt hat, versagt sie die Einsicht nach Absatz 3 oder befindet sich der Beschuldigte nicht auf freiem Fuß, so kann gerichtliche Entscheidung durch das nach § 162 zuständige Gericht beantragt werden. Die §§ 297 bis 300, 302, 306 bis 309, 311a und 473a gelten entsprechend. Diese Entscheidungen werden nicht mit Gründen versehen, soweit durch deren Offenlegung der Untersuchungszweck gefährdet werden könnte.

(6) Ist der Grund für die Versagung der Akteneinsicht nicht vorher entfallen, so hebt die Staatsanwaltschaft die Anordnung spätestens mit dem Abschluß der Ermittlungen auf. Dem Verteidiger ist Mitteilung zu machen, sobald das Recht zur Akteneinsicht wieder uneingeschränkt besteht.

(7) Dem Beschuldigten, der keinen Verteidiger hat, sind auf seinen Antrag Auskünfte und Abschriften aus den Akten zu erteilen, soweit dies zu einer angemessenen Verteidigung erforderlich ist, der Untersuchungszweck, auch in einem anderen Strafverfahren, nicht gefährdet werden kann und nicht überwiegende schutzwürdige Interessen Dritter entgegenstehen. Absatz 2 Satz 2 erster Halbsatz, Absatz 5 und § 477 Abs. 5 gelten entsprechend.

 

Siehe z.B. auch https://www.kanzlei-hoenig.de/home/mandanten-informationen/strafrecht/akteneinsicht-durch-den-beschuldigten/

Defizit bei Aufarbeitung von Fehlurteilen

Deutscher Richterbund

 

Jens Gnisa (52), der neue Vorsitzende des Deutschen Richterbundes (DRB), bemängelt Defizite bei der Aufarbeitung von Fehlurteilen. »Es gibt Fehlurteile, aber bei der Richterschaft kommt nie die Information an, wie es dazu kommen konnte«, sagte Gnisa dem Westfalen-Blatt(Donnerstagsausgabe). Es fehle an einer wissenschaftlichen Untersuchung solcher Fälle, um falschen Urteilen vorbeugen zu können, erklärte der DRB-Vorsitzende, der zugleich Direktor des Bielefelder Amtsgerichts ist. Gnisa sagte: »Das einzige, was wir zu diesem Thema im Studium gelernt haben, war, dass falsche Geständnisse häufig zu Fehlurteilen führen. Es gibt aber bestimmt noch andere Ursachen.« ………..

 

Mehr von dem Artikel und Quelle: http://www.presseportal.de/pm/66306/3324991