Amtswechsel bei der Staatsanwaltschaft München I / Bayerns Justizminister dankt Manfred Nötzel und führt Johann Kornprobst in sein neues Amt ein / Bausback: „Neues Anti-Doping Gesetz ist großer bayerischer Erfolg!“

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Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback hat heute den Amtswechsel an der Spitze der Staatsanwaltschaft München I vollzogen. Bei einem Festakt im Max-Joseph-Saal der Residenz führte er Johann Kornprobst offiziell in sein neues Amt als Leitender Oberstaatsanwalt ein. Gleichzeitig verabschiedete er dessen Vorgänger Manfred Nötzel, der seit 20. Oktober 2015 Generalstaatsanwalt in München ist.

 

Zur Pressemitteilung und Quelle: http://www.justiz.bayern.de/presse-und-medien/pressemitteilungen/archiv/2016/18.php

Deutsches Kinderhilfswerk: Deutschland vernachlässigt die Rechte von Kindern in Gerichtsverfahren

Kinderrechte

 

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert einen verbesserten Zugang von Kindern zum deutschen Rechtssystem und die stärkere Einbeziehung kinderrechtlicher Aspekte in Gerichtsverfahren. Eine aktuelle Studie des Child Rights International Network listet Deutschland in diesem Bereich nur auf Platz 66 weltweit. Grundlage der Studie sind vier kinderrechtliche Bereiche: die Umsetzung der Kinderrechte laut UN-Kinderrechtskonvention und die Möglichkeit, diese vor Gericht geltend machen zu können, die Rechtsstellung von Kindern in Gerichtsverfahren, die Rechtsmittel, die Kinder zur Verfügung stehen sowie praktische Überlegungen, wie Kosten oder einschüchternde Verfahren, die Kinder daran hindern können, ihre Rechte in Gerichtsverfahren einzufordern.

 

Mehr von der Pressemitteilung und Quelle: https://www.dkhw.de/presse/pressemitteilungen/presse-details/deutsches-kinderhilfswerk-deutschland-vernachlaessigt-die-rechte-von-kindern-in-gerichtsverfahren/

Bund übernimmt 1:1 bayerische Vorschläge zur Änderung des „Stalking-Paragrafen“ / Justizminister Bausback: „Für effektiven Opferschutz längst überfällig! / Großer Erfolg bayerischer Rechtspolitik! / Bei Strafbewehrung Opferschutz konsequent zu Ende denken!“

Stalking

 

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat heute seinen Gesetzentwurf zur Reform des Stalking-Paragrafens veröffentlicht. Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback zu diesem Anlass: „Der Entwurf war für effektiven Opferschutz längst überfällig und ist ein großer Erfolg bayerischer Rechtspolitik! Er übernimmt 1:1 die Vorschläge, die ich schon im Mai 2014 und – gemeinsam mit Hessen, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern – im März 2015 im Bundesrat vorgestellt hatte. Das hätten wir ohne politische Scheuklappen wesentlich früher haben können!“

Für die Strafbarkeit wegen Stalkings wird es künftig ausreichen, wenn das Verhalten des Täters geeignet ist, eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung des Opfers herbeizuführen. Anders als nach geltendem Recht kommt es künftig nicht mehr darauf an, dass diese schlimme Folge bereits tatsächlich eingetreten ist. Außerdem können Stalkingopfer nicht mehr auf den sogenannten „Privatklageweg“ verwiesen werden. Bausback: „Endlich ist auch beim Bund angekommen: Jedem, der andere stalkt, muss das scharfe Schwert des Strafrechts drohen – und zwar unabhängig davon, ob sich das Opfer mutig gegen den Stalker stellt und seine Lebensgestaltung beibehält oder nicht! Und: Stalking ist ein gravierendes Delikt. Das Opfer darf nie darauf angewiesen sein, den Strafanspruch selbst durchsetzen und deshalb wieder in Kontakt zum Täter treten zu müssen.“

Bayerns Justizminister bewertet den Vorschlag, wonach künftig auch Verstöße gegen Verpflichtungen aus gerichtlich bestätigten Vergleichen in Gewaltschutzsachen strafrechtlich geahndet werden können, grundsätzlich positiv. Der Opferschutz müsse jedoch auch bei der Strafbewehrung konsequent zu Ende gedacht werden. „Bislang droht bei einem Verstoß gegen gerichtliche Gewaltschutzanordnungen maximal ein Jahr Freiheitsstrafe. Das ist das völlig falsche Signal an die Täter und rückt Verstöße gegen gerichtliche Gewaltschutzanordnungen in den Bereich einer Bagatelle. Hier brauchen unsere Staatsanwaltschaften und Gerichte – auch und gerade für einen noch effektiveren Opferschutz – angemessene Sanktionsmöglichkeiten! Ich fordere sowohl für Verstöße gegen gerichtliche Gewaltschutzanordnungen als auch für Verstöße gegen gerichtlich bestätigte Vergleiche in Gewaltschutzsachen einen deutlich höheren Strafrahmen – mindestens Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe!“, so Bausback abschließend.

Zur Pressemitteilung und Quelle: http://www.justiz.bayern.de/presse-und-medien/pressemitteilungen/archiv/2016/9.php

Öffentliche Erklärung zur Gerüchteküche über Celine von Marschall

Nach reiflicher Überlegung habe ich habe mich entschlossen, hier eine öffentliche Erklärung abzugeben – nicht weil ich mich verteidigen oder gar rechtfertigen muss – nein, sondern einmal gerne aufzeigen möchte wie manche Menschen erbärmlich handeln.

Gerüchte werden von Neidern erfunden,
von Dummen verbreitet und
von Idioten geglaubt …

Viele kennen mich schon seit Jahren, weit bevor ich einen Vorstandsposten im Verein Justiz-Opfer e.V. bekleidete und kennen meinen Charakter und den Sinn nach Gerechtigkeit. Einige wissen, dass ich weit bevor es den Verein Justiz-Opfer e.V. überhaupt gab, anderen immer gerne geholfen habe. Egal ob Justizopfer oder nicht, bei mir stand die Türe immer offen und man hat die Hilfe in jeglicher Art und Weise von mir erhalten. Und warum, weil ich immer an die Gerechtigkeit glaubte und mich immer dafür eingesetzt habe.

Ich habe auch im Verein Justiz-Opfer e.V. ehrenamtlich gearbeitet. Der Verein war auf meine private Adresse angemeldet und plötzlich lese ich auf einer Website ich hätte die „Geschäftsstelle geleitet“.

Trotz schwerer OP’s mit nachfolgenden Rehas haben die Hilfesuchenden (Vereins-, Nicht- und Vorstandsmitglieder) immer ein offenes Ohr bei mir gefunden. So kam es z.B. sogar einmal dazu, dass ich von einem Vereinsmitglied im Krankenhaus angerufen wurde, während ich eine Bluttransfusion bekam. Auch in diesem Moment hörte ich zu und verweigerte keine Hilfe.

Und genau diese Justizopfer, die das plötzlich alles vergessen haben, die anklagen, dass man sie zu Unrecht verurteilte, dass ihnen das System übel mitgespielt hätte, dass man ungerecht zu ihnen war, genau die sind es heute, die eigentlich im Prinzip dasselbe gegen mich betreiben. Sie klagen mich an, sie verleumden mich und verbreiten schlimme Gerüchte über mich.

Ergo: Sind sie dann schlechter oder besser wie ihre vermeintlichen Gegner? Für mich stellen sich da Charaktereigenschaften dar, die erbärmlich und äußerst traurig sind.

Ein oder mehrere Gerüchte reichen wohl aus, um ein Urteil gegen mich zu fällen und das ohne zu reflektieren und ohne zu hinterfragen. Dies wird dann im Netz veröffentlicht, weiter verbreitet, gestreut und plötzlich bin ich zu der Figur geworden, die genau in dieser Gerüchteküche die Hauptperson zu spielen scheint. Warum ist das so? Was treibt die Menschen dazu so zu sein, wie es sich in einem solchen Verhalten nieder spiegelt. Niedrige Instinkte? Das Denken ist der Prozess, durch den niedrige Instinkte verwandelt werden und genau dieses Denken fehlt diesen erbärmlichen Menschen.

Interessant ist, dass mich nur eine Handvoll Menschen angeschrieben haben und mich warnten, da von einem gewissen S.W. eine PDF im Umlauf ist, die einer Rufmordkampagne gegen mich gleicht. Was ist mit den vielen anderen, die diese PDF auch bekommen oder gelesen haben? Kann man sie feige nennen, weil sie nicht einmal den Anstand besitzen mich selbst direkt zu fragen, was an den Gerüchten dran ist oder sind sie vielleicht zu feige um den Schreiberling selbst ihre Meinung zu verkünden was er damit wohl bezweckt und wie niveaulos sein Agieren doch ist. Erschreckend ist, dass diese Leute, die jetzt schweigen und zusehen, die gleichen sind, die Hilfe/Unterstützung wegen ihren Angelegenheiten haben wollten bzw. wollen. Hierzu scheine ich immer noch gut zu sein!

Eine Konsequenz dieser Rufmordschädigung war z.B., dass ein ehemaliger Vorstandskollege, explizit denke ich da an jemand Bestimmten, Gerüchte eines S.W. auf seiner Homepage weiterverbreitet, in dem er angibt, dass ich einen falschen Namen hätte.

In der o.g. PDF werden Beispiele genannt wie z.B.:

– Ich hätte einen Hängebauch aufgrund meiner 4 Kinder –> Wenn dies so wäre, wen interessiert ein Hängebauch, wenn es doch eigentlich nur um Hilfe gehen sollte? Würde ein Hängebauch die Hilfe etwa entkräften?

– Ich hätte kein farbiges Haar mehr –> Auch hier meine Frage an die Allgemeinheit – kann eine Frau mit grauen Haaren etwa nicht die gleiche Hilfe anbieten wie eine Frau mit dunklem oder blondem Haar?

– Ich hätte ein künstliches Gebiss –> Wen interessiert es? Wenn es so wäre ist es doch besser als zahnlos durch die Welt zu laufen. Und selbst das wäre nicht schlimm und mindert keinen Menschen.

Ich verbreite auch nicht Dinge, dass es sich bei diesem Mann wohl um ein Männlein handelt, der absolut keinen Adoniskörper hat und aber wohl glaubt der Traummann schlechthin zu sein. Spielt das äußere Aussehen eine Rolle? Mich stört es nicht, wenn jemand gefärbte Haare hat, ein Gebiss trägt oder einen Bauch hat. Denn all das haben verdammt viele Menschen auf dieser Welt und werden nicht darauf reduziert.

Nun eine Frage an alle meine Leser: Was macht einen perfekten Menschen aus? Gibt es diesen überhaupt? Was bedeutet perfekt sein? Warum kann ein Mensch, der evtl. Schönheitsfehler hat, nicht genauso vom Charakter her „perfekt“ sein wie ein Victoria Secret Model?

Mein Leben muss schon sehr interessant für manche sein, dass sie sich so ausgiebig und penetrant damit beschäftigen.

Jeder der meint zu denken, aber der Denkprozess tatsächlich noch nicht eingesetzt hat:

Gerüchte entstehen dort, wo Informationen fehlen und Dummheit siegt. Niveau und Intelligenz mancher Menschen haben selbst im Keller noch Höhenangst.

Und wer glaubt ich lasse es mir einfach so gefallen, dass man den guten Ruf unserer Familie mit Dreck beschmutzt, der befindet sich auf Irrwegen.

 

Celine Freifrau von Marschall

16.02.2016