Einer aufmerksamen Mitarbeiterin des Wohngeldamtes fiel auf, dass die Klägerin in der Sendung „Frauentausch“ zu sehen war. Die Klägerin verlangte Wohngeldzuschuss, obwohl der Vermieter ihr Lebenspartner war. In der Serie „Frauentausch“ habe sie lediglich so getan, als ob der Vermieter ihr Lebenspartner sei.
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