Rich­terin ver­steckte Akten im Keller

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Ein Gedanke zu “Rich­terin ver­steckte Akten im Keller

  1. Noch eine vermeintliche Rechtsbeugung: In dem Bürohaus gab es nur wenige WCs, Waschbecken und 2 Teeküchen. Bis zum Jahr 2013 und ab dem Jahr 2015 betrugen die jährlichen Wasserkosten nur wenige hundert Euro. Im Jahr 2014 führten die Stadtwerke Haan Arbeiten in der Nähe der Wasseruhr und Wasserleitung durch. Dabei kam es zu einem Rollensprung, und die Wasseruhr zeigte einen enormen Verbrauch von über 15.300.000 Litern Wasser für einen Zeitraum von 301 Tagen an. Dies entsprach einem Verbrauch von mehr als 339 vollgefüllten Badewannen pro Tag.

    Die Stadtwerke entfernten die Wasseruhr und zerstörten sie beim Öffnen. Eine Fehlfunktion wie der Rollensprung konnte später nicht mehr festgestellt werden. Der Fall wurde vor das Landgericht Wuppertal gebracht. Um zu klären, ob die Wassermengen tatsächlich durch die Zuleitungen und Abflüsse des Bürohauses geflossen sein konnten, bat das Unternehmen die IHK um einen Sachverständigen. Dieser besichtigte die Wasserleitungen vor Ort und kam zu dem Schluss, dass der durch die defekte Wasseruhr angezeigte Verbrauch für das Jahr 2014 „sowohl praktisch als auch theoretisch gar nicht möglich“ war. Trotzdem verlor das Unternehmen den Prozess vor dem Landgericht Wuppertal und musste über 100.000 Euro an Gerichts-, Anwalts-, Gutachter-, Wasser- und Kanalbenutzungskosten zahlen.

    Das Unternehmen legte Berufung beim OLG Düsseldorf ein, aber die Richterinnen Katrin van Rossum, Dr. Ira Jürging und Richter Gerhard Tischner wiesen die Berufung ohne Gerichtsverhandlung einstimmig zurück. Sie ignorierten die Fehler des Landgerichts und fantasierten stattdessen, dass die enorme Wassermenge durch etwa 20 tropfende Wasserhähne oder durchlaufende Toilettenspülungen verursacht worden sein könnte. Das Unternehmen betonte, dass es nur 14 Wasserentnahmestellen gab und für die strittige Menge zwischen 1.100 und 4.200 Wasserhähne über 301 Tage hinweg permanent hätten tropfen müssen.

    Die Richter ignorierten auch das Gutachten, das besagte, dass durchlaufende WC-Spülkästen und Auslaufarmaturen nicht in der Lage seien, einen so hohen Wasserverbrauch zu verursachen. Obwohl alle Zeugen vor Gericht bezeugten, dass sie keinen einzigen tropfenden Wasserhahn oder eine durchlaufende WC-Spülung gesehen hatten, wurden ihre Aussagen von den Richtern nicht berücksichtigt, obwohl sie diese gelesen hatten, aber an einigen Stellen unvollständig zitierten.

    Die Tatsache, dass das gesamte Abwasser aufgrund eines defekten Hebeanlagensystems im Keller des Gebäudes nicht abfließen konnte, interessierte die Richter ebenfalls nicht. Der Raum befand sich unterhalb des städtischen Kanalsystems.

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