Unzulässige Bonitätschecks: Onlineshopping kann Scorewert verschlechtern

Schufa Auskunft kostenlos anfordern: In 5 Schritten

Bonitätsabfragen sind beim Onlineshopping gang und gäbe. Wenn Kunden auf Rechnung kaufen, sind sie auch legitim. Doch manche Händler checken auch die Kreditwürdigkeit, wenn das garnicht nötig wäre. Zum Nachteil der Kunden.

Mehr von dem Artikel und Quelle: http://www.n-tv.de/ratgeber/Onlineshopping-kann-Scorewert-verschlechtern-article16253366.html

„Papa-Fans“ aufgepasst: Berichterstattung live aus München zum Termin 30.10.2015, Landgericht München I : Grotesk oder nicht Grotesk, das ist hier die Frage?!?

Bild 19-08-2015 a

Gestern sollte das Verfahren

https://justitiasnews.wordpress.com/2015/10/27/umladung-und-einladung-fuer-alle-fans-von-papa-als-prozessbeobachter-30-10-2015-um-1300-uhr-landgericht-muenchen-i/

um 13.00 Uhr vor dem Landgericht München I unter dem Vorsitz von Richter F. stattfinden.

Zahlreiche Prozessbeobachter aus nah und fern haben sich eingefunden und befanden sich nach den Sicherheitskontrollen um ca. 12.30 Uhr bereits im „Foyer“ des Gerichtsgebäudes.

Ein aufmerksamer Prozessbeobachter berichtete mir, dass bei dem vorgesehenen Sitzungssaal kein Hinweis auf das Verfahren von „Papa“ gäbe.

Ein weiterer „eingeladener Gast“ befragte den Polizisten an der Pforte warum es keinen Aushang gäbe. Dieser antwortete – nachdem er nachsah – sinngemäß, dass das Verfahren bereits um 10.00 Uhr stattgefunden hätte, aber niemand gekommen wäre.

Justitiasnews nahm daraufhin telefonisch sofort Verbindung zum „Papa“ auf, der sich noch nicht im besagten Gerichtsgebäude befand. Sein Blick auf die Ladung bestätigte aber, dass der Termin nicht nach Auskunftserteilung des freundlichen Polizisten um 10.00 Uhr, sondern um 13.00 Uhr stattfinden sollte.

Justitiasnews sprach daraufhin erneut den Herren an der Pforte an und bat darum, dass sich doch jemand Verantwortlicher einfinden und aufklären möge.

Kurze Zeit danach, der „Papa“ befand sich gerade noch an der Sicherheitsschleuse, kam eine Dame und sprach mit mir als Vertreterin der Presse. Auf Nachfragen gab sie an, sie sei „stellvertretende Leiterin der Hausverwaltung“. Ich teilte ihr mit, dass es nicht sein kann, dass das Verfahren bereits um 10.00 Uhr hätte stattfinden sollen, da ordnungsgemäß auf 13.00 Uhr geladen wurde und gab zur Glaubhaftmachung die Originalladung des „Papas“ an.

Der „Papa“ traf mittlerweile auch ein und übergab seine Ladung dieser Dame. Daraufhin bat sie den „Papa“ doch mitzukommen, damit die Angelegenheit vor Ort geklärt werden könne. Mir erlaubte sie mitzukommen, was ich natürlich auch tat.

Unter Begleitung von „Polizeischutz“ (für wen?) fanden wir uns letztendlich vor dem Zimmer des Vorsitzenden Richters F. ein. Die Dame, „stellvertretende Leitung der Hausverwaltung“, bat uns noch kurz draußen zu verweilen. Nach einigen Minuten begab sich ein Herr aus diesem Raum und nach kurzer persönlicher Vorstellung, er sei Richter F., gab er an:

Es sei ein Computerfehler gewesen. Öffnete man die Ladung auf dem PC wäre die Uhrzeit 10.00 Uhr zu sehen gewesen. Allerdings beim Ausdruck hätte sich die Uhrzeit dubioser Weise auf 13.00 Uhr geändert.
Grotesk oder nicht Grotesk, tja das ist hier nun die Frage?!

Richter F. gab an, ein Versäumnisurteil gesprochen zu haben, versprach aber gleichzeitig aufgrund des dubiosen „Computerfehlers“ am kommenden Montag einen Beschluss zu verfassen, dass das Versäumnisurteil aufgehoben werden solle und er die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beschließen wolle.

Man kann jetzt denken was man möchte, der Phantasie sei freien Lauf gelassen. Fakt ist, dass dem „Papa“, den zahlreichen Prozessbeobachtern und mir so ein Fall noch nicht vorgekommen ist. Das bestätigte im Übrigen auch die Dame als „stellvertretende Leiterin der Hausverwaltung“.

„Papa“ zu justitiasnews am 31.10.2015:

„Da der „Papa“ kein Interesse an einer Entscheidung in den unteren Instanzen (Amtsgericht und Landgericht) hat, überlegt er ob er sich auf einen ZWEITEN Termin einlassen sollte. Denn zum nachweislich geladenen Termin waren der mutmaßliche Richter F. und „Papa“ ja schließlich da. Wenn Herr F. nicht verhandeln will ist er womöglich selbst schuld oder wollte er „Papa“ gar nicht verurteilen? Sollte wider erwarten diese angebliche Verhandlung noch einmal geführt werden, könnte es eine kurze 2-Minuten Nummer werden. „Papa“ sieht dem ganz gelassen entgegen.“
31.10.2015
Celine Freifrau von Marschall
Freie Journalistin

Sorgerecht: Wenn Kinder zwischen die Fronten geraten

Dr. Michelle Küster ist Fachanwältin für Familienrecht bei unserem Partner „Bendel & Partner“ und schreibt anhand eines Beispielfalls zum Thema Sorgerecht. 

Wenn der Rosenkrieg losbricht

Zum Artikel und Quelle: http://www.wuerzburgerleben.de/2015/10/30/wuerzburg-bendel-partner-sorgerecht-fronten-kinder/

Darf man eine 5-Jährige entscheiden lassen, ob sie leben oder sterben will? Die Eltern der kleinen Julianna finden: «Ja!»

Die Geschichte der kleinen Julianna Snow aus Portland im US-Bundesstaat Oregon bewegt derzeit die ganze Welt. Denn das Kind leidet unter einer unheilbaren neuromuskulären Erkrankung namens Charcot-Marie-Tooth-Hoffmann-Syndrom. Zu grosser Bekanntheit ist das Mädchen aber vor allem deswegen gelangt, weil seine Mutter eine kontroverse Diskussion ausgelöst hat.

Mehr von dem Artikel und Quelle: http://www.watson.ch/!839803356?utm_source=newsletter

Wie starb Baby Nils? In Dortmund ist eine Mutter angeklagt, ihr Kind zu Tode geschüttelt zu haben.

Bildergebnis für baby verstorben

In Dortmund ist eine Mutter angeklagt, ihr Kind zu Tode geschüttelt zu haben. Mehrere Gutachter sind sicher: Die Frau ist unschuldig. Trotzdem könnte sie bald verurteilt werden.

Zum Artikel und Quelle: http://www.zeit.de/2015/42/gerichtsmedizin-baby-schuetteltrauma-prozess-urteil

Die Malta-Masche – „Reichsbürger“ versuchen Justizangestellte in Magdeburg einzuschüchtern

Bildergebnis für justiz symbol

Sogenannte Reichsbürger und andere versuchen, Mitarbeiter der Justiz in Magdeburg mit horrenden Geldforderungen einzuschüchtern. Die Unruhe ist so groß, dass das Justizministerium eigens eine Informationsveranstaltung organisiert hat, um die eigenen Mitarbeiter zu beruhigen.

Mehr von dem Artikel und Quelle: http://www.mz-web.de/mitteldeutschland/die-malta-masche–reichsbuerger–versuchen-justizangestellte-in-magdeburg-einzuschuechtern,20641266,32282210.html

Neues vom Bayerischen-Amtsgerichts-Komödienstadl – der Groteske erster Teil

Bildergebnis für news

erzählt vom Manne ralph bernhard aus dem Hause kutza

Ende Oktober 2015

Ein Gedächtnisprotokoll, erstellt aus den Notizen von ca. 10 „fleißigen Bienchen“ (d.h. Prozeßbeobachtern) sowie vom Begünstigten der einer Verkehrsordnungswidrigkeit (hier: angeblichen, nie eingeräumten Tempoüberschreitung auf einer Autobahn um 21 km/h) beschuldigten Person.

Die Protagonisten einer öffentlichen „Verhandlung“ am „Amtsgericht Landshut“ am achtundzwanzigsten Tage des zehnten Monats im Jahre des Herrn zweitausendundfünfzehn ab dreizehn Uhr:

    • Der Mann ralph bernhard aus dem Hause kutza, lebendiger, beseelter und unverschollener Mensch, Begünstigter und Autorisierter Repräsentant der Person Dr. Ralph Bernhard Kutza, aber nicht deren Treuhänder, – die ganze Zeit gehend und stehend, nicht sitzend
    • Der „Richter“ am Amtsgericht, Christian L., Jahrgang 1974, Sternzeichen: Waage
    • Der Protokollführer [nicht mehr gerade jung, etwas „heruntergerissen“ erscheinend]
    • Dazu: Eine immerhin zweistellige Zahl von Zeugen bzw. Prozeßbeobachtern sowie als „geladener“ Zeuge Herr „PHM“ St.

Und das geschah, der Serie „Königlich Bayerisches Amtsgericht“ (ZDF; 1968-72) an Unterhaltungswert nicht merklich nachstehend:

L: [Zum Richterstuhl gehend:]Ist der Herr Kutza schon da?

rb: Vor Vorhandlungsbeginn sind bitte noch einige wichtige Fragen zu klären. Darf ich vortreten?

L:Wenn Sie mir eine eidesstaatliche Versicherung übergeben wollen, die ich unterzeichnen soll,…

rb: Nein, nein.

L: … [herablassender Tonfall und entsprechende Mimik] dann können Sie sich das sparen.

rb: Das ist nicht solches.

Darf ich Ihnen die Fragen überreichen? Habe ich freies Geleit?

L: [in süffisantem Tonfall] Sie können zu mir vortreten, ja, bitte.

Darf ich fragen, wer Sie sind?

rb: Das geht aus dem Überreichten hervor. Moment. [überreicht ein Blatt mit Fragen und eine zweiseitige Willenserklärung in Fotokopie]

Aus dieser Willenserklärung. Hier sind die Fragen. Und aus der Willenserklärung geht hervor, wer Ihnen das überreicht hat.

Das Original der Willenserklärung können Sie auch sehen [zeigt es L.]. Hier, in blauer Tinte. Das ist einfach nur die Kopie.

L: Okay.

rb: Und ich bitte eben, diese Fragen vorab zu klären.

L: Ist der Herr Kutza da.

rb: Der Herr Kutza ist da, ja.

L: Ja bitte, dann darf er da vorne Platz nehmen.

[In die Zuschauerreihen fragend blickend] Der Herr St. [Zeuge]?

St: [Jemand aus den Zuschauerreihen:] Der ist da, ja.

Pr: [Der Protokollführer ins Mikrophon einer Beschallungsanlage rufend:] Herr Kutza bitte. Herr Kutza!

rb: Der ist schon da, keine Angst. – Hier ist der Herr Kutza [die Geburtsurkunde zeigend und sodann auf die Beschuldigtenbank legend]

L: Gut, dann warten wir 15 Minuten.

rb: Sie wollten wissen, wer ich bin? Ich bin der Begünstigte, von demjenigen, den Sie meinen ordnungsgemäß geladen zu haben. Aber ich bin nicht der Treuhänder.

L: Ist der Herr Kutza anwesend? – [zum Protokollführer gewandt:] Herr Kutza ist nicht anwesend.

rb: Herr Kutza ist anwesend! Ich gebe zu Protokoll: „Herr Kutza ist anwesend.“ Bitte nehmen Sie das zu Protokoll.

L: Was hier zu Protokoll genommen wird, bestimme ich.

rb: Wer sind Sie?

L: Ich bin der Richter L., der hier die Verhandlung führt.

rb: Können Sie sich legitimieren?

L: Ich bin legitimiert.

rb: Kann ich die Legitimation sehen?

L: Herr Kutza, wenn Sie anwesend sind, nehmen Sie Platz.

rb: Ich bin der Begünstigte, nicht der Treuhänder.

Sie sind der Treuhänder. Sie bleiben der Treuhänder.

Ich bin nicht bereit, die Treuhandschaft zu übernehmen.

L: Gut, dann ist der Herr Kutza nicht anwesend.

rb: Herr Kutza ist anwesend, ich protestiere. Ich rüge die Falschaussage des sogenannten Richters, der sich nicht legitimiert hat. Das ist unehrenhaft, und ich übernehme jetzt das Kommando auf diesem Schiff.

Es lag nicht mal eine ordnungsgemäße Ladung vor. Wo ist der Wert der Fracht genannt worden, in der Ladung?

L: Ist Herr Kutza anwesend?

rb: Die Ladung erfolgte nicht ordnungsgemäß.

L: Wir haben noch eine Viertelstunde Zeit, ob sich der Herr Kutza zu erkennen gibt.

rb: Der Herr Kutza hat sich zu erkennen gegeben.

Ich bin der Begünstigte, … [auf die Geburtsurkunde zeigend] und das ist der Herr Kutza.

Aber Sie haben sich nicht legitimiert, Herr L..

L: Wir haben da unterschiedliche Auffassungen, Herr Kutza. Die werden wir wahrscheinlich nicht ausräumen können.

rb: Ich bin nicht Herr Kutza.

L: Sie sind nicht Herr Kutza?

rb: Nein!

L: Gut…

rb: Ich bin ralph bernhard. Der Mann. Lebend, beseelt, und ein Mensch. Und können Sie über Menschen urteilen? Das ist eine Frage, die vor Eröffnung der Verhandlung zu klären ist. Sie haben noch nicht eröffnet.

L: [nervös und hektisch:] Es kommt zum Aufruf die Sache OwiG … [Geschäftszeichen nuschelnd]

rb: Ich bestehe darauf, daß Sie die Fragen beantworten! – Wollen Sie die Fragen lieber vor einem internationalen Gericht beantworten? Können Sie unbeschränkt, unlimitiert haften? Ohne Verjährung? Können Sie das? – Offensichtlich nein! Sonst würden Sie die Fragen beantworten.

L: Ich brauche keine Fragen zu beantworten.

rb: Ich bin entgegenkommend: Ich sage…

L: Herr Kutza, Sie der soundso, Treuhänder, …

rb: Ich bin nicht der Treuhänder.

L: Herr … ralph bernhard, oder wie auch immer Sie sich nennen…

rb: Ich bin nicht der „Herr“. Ich bin keine Person.

L: Gut.

rb: Sie wollen über eine Person urteilen. Nur das können Sie. Aber nicht über Menschen!

Hier steht ein Mensch aus Fleisch und Blut vor Ihnen. Lebend, beseelt und unverschollen!

Können Sie über einen Menschen urteilen?

Offensichtlich nicht, na?!

L: [einen genervten Gesichtsausdruck mimend] Uh…

rb: Ja, dann sagen Sie doch, daß Sie´s können, wenn´s so einfach ist!

L: Das werden Sie dann schon sehen!

rb: Tja, wer wird das sehen? Die Person? Oder der Mann? – [schweigsame Pause]

Es wurde Ihnen ja schon angekündigt, daß Ihnen eine Rechnung übergeben wird, über 1.000 Euro, die ist hier [überreicht sie L.]. Dafür, daß Sie mich genötigt haben, hierher zu kommen. –

Ich weise nochmals darauf hin, daß die Ladung nicht korrekt ist, die Fracht betreffend.

Ich weise zudem nochmals darauf hin: Die Person, die Sie aufgerufen haben, ist anwesend.

L: Ist der Herr Ralph Bernhard Kutza anwesend?

rb: Ja!

L: Dann nehmen Sie bitte dort Platz.

rb: Ich bin das nicht.

L: Sie sind es nicht? – Gut.

rb: Sie sind der Treuhänder! Sie können sich ja selbst verurteilen!

L: Sind Sie der Herr Ralph Bernhard Kutza?

rb: Nein. Aber der Herr Ralph Bernhard Kutza ist anwesend hier. –

Wieso eigentlich ohne Doktortitel, wenn ich fragen darf? Soweit ich weiß, ist Herr Ralph Bernhard Kutza promoviert. Wieso diese Unhöflichkeit? – Haben Sie dazu nichts zu sagen?

L: Ich rede nur mit dem Herrn Ralph Bernhard Kutza.

rb: Ich bin der Begünstigte. Und auch der Autorisierte Repräsentant. Und als solcher muß ich mich nicht ausweisen, denn bei „Angehörigen“ ist das nicht nötig, das wissen Sie. Sogar nach BRD-Recht. –

Also, ich lese mal für das Publikum die drei Fragen vor, die der Herr Richter sich so beharrlich weigert zu beantworten.

„Vor Verhandlungsbeginn ist unbedingt zu klären:

1. Darf ein/e sog. „Richter/in“ des Amtsgericht Landshut einen Menschen verurteilen?

2. Kann er/sie dies bei unbeschränkter und unverjährbarer Haftung?

3. Kann ein etwaiges Bejahen der Fragen 1 und 2 durch die Vorlage sämtlicher und

einwandfrei unterzeichneter Originalurkunden am 28.10.2015 bewiesen werden?

Alternativ kann statt 3. auch 3´. geklärt werden:

Ist das Gericht zu souveränen Handlungen befugt und kann es dies unter Eid belegen?

Übergeben am 28.10.2015.“ –

Dafür gibt’s ja auch etwa ein Dutzend Zeugen.

Und ich verlange, diese Fragen ins Protokoll zu nehmen.

L: Es wurde zu Protokoll genommen, daß Sie die Fragen übergeben haben.

rb: Ich gebe Ihnen mal was zu lesen, in der Zwischenzeit. Das ist aus der Süddeutschen Zeitung, Ende Oktober 2013, es ist ein Artikel, der von mir handelt.

L: Soll es zu Protokoll gegeben werden? Weil, ich brauch´s nicht.

rb: Ja, nehmen Sie´s zu Protokoll.

L: Die anwesende Person, die von sich behauptet, daß sie nicht der Betroffene ist, übergibt Kopien…

rb: [unterbrechend] Ich bin keine Person! Ich verwahre mich gegen diese Bezeichnung! Ich lege Protest ein! Nehmen Sie das bitte zu Protokoll. Und ich möchte das hören, ich will das vorgelesen haben, daß ich diesen Protest abgegeben habe, ja?! Ich rüge, hier als Person behandelt und bezeichnet zu werden; dagegen verwahre ich mich auf das Schärfste!

L: Dann nehmen wir zu Protokoll: Der Übergeber rügt, als Person bezeichnet zu werden.

Ja?

rb: Danke. Ich möchte das dann aber vorgelesen haben. –

L: Ja.

rb: Ist eigentlich der Zeuge St. geladen worden für heute?

L: Ja.

rb: Der wartet draußen?

L: Der sitzt da hinten.

rb: Der sitzt da? [sich umdrehend] Ah, der Herr da!?

L: Sie sind der Herr St., oder?

St: Ja.

rb: Den würden Sie aber dann üblicherweise raus bitten, oder?

L: Wenn ich zur Verhandlung komme, werde ich ihn raus bitten, ja.

rb: Ich glaub´s ja nicht, denn Sie können über Menschen nicht verhandeln. [Lachende Zuschauer] –

Ich habe den Eindruck, Sie werden das Verfahren nicht eröffnen können. Ich gebe daher das hier zu Akten [einen vorbereiteten Antrag überreichend, nicht jedoch ein halbes Dutzend Beweisanträge]. Das wäre einer der Anträge gewesen für den Fall der Eröffnung. –

[Und L. fragend weiter:] Ist das hier ein staatliches Gericht? Ein Staatsgericht? –

Können Sie die Frage nicht beantworten? Ist das ein Staatsgericht?

L: Es ist ein bayerisches Amtsgericht.

rb: Also kein Staatsgericht?!

L: Ein bayerisches Amtsgericht.

rb: Sie wissen ja, daß der § 15 GVG im Jahr 1950 aufgehoben wurde. Der begonnen hatte mit „Die Gerichte sind Staatsgerichte.“ Und: Privatgerichte sind nicht mehr erlaubt, sinngemäß.

Also ist das hier kein Staatsgericht. Gestehen Sie das zu?

L: Ich gestehe überhaupt nichts zu.

rb: Das hier kennen Sie?

Die Proklamation Nr. 2, Militärregierung Deutschland – Amerikanische Zone?

„Artikel 1: Innerhalb der amerikanischen Besatzungszone werden hiermit Verwaltungsgebiete gebildet, die von jetzt ab als Staaten bezeichnet werden.”

Bezeichnet! Nur, wenn etwas „bezeichnet“ wird als Staat, ist es noch lange kein Staat. Jedenfalls nicht in einem völkerrechtlich einwandfreien und eindeutigen Sinne.

Und ein bayerisches Amtsgericht, mit einer DUNS-Nummer, bei Dun & Bradstreet gelistet, ist eben kein Staatsgericht, sondern eine Firma! Die DUNS-Nummer lautet: 312582407.

Haben Sie die Zulassung der Militärregierung, in Deutschland als Richter amtieren zu dürfen, Herr L.?

Nach dem Gesetz Nr. 2 der „Militärregierung – Deutschland, Kontrollgebiet des Obersten Befehlshabers“ müßten Sie das vorlegen. Oder zumindest besitzen. In Artikel V heißt es unter der Überschrift „Befähigung der Richter, Staatsanwälte, Notare und Rechtsanwälte“, Ziffer 8:

„Niemand ist befähigt als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt zu amtieren bis er den folgenden Eid leistet:

Eid

`Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen, daß ich die Gesetze jederzeit zu niemandes Vorteil und zu niemandes Nachteil, mit Gerechtigkeit und Billigkeit gegenüber jedermann, ohne Rücksicht auf Religion, Rasse, Abstammung oder politische Überzeugung, anwenden und handhaben werde; daß ich die deutschen Gesetze und alle Rechtsvorschriften der Militärregierung sowohl ihrem Wortlaute als auch ihrem Sinne [nach] befolgen werde; und das ich stets mein Bestes tun werde, um die Gleichheit aller vor dem Gesetze zu wahren. So wahr mir Gott helfe!´

Wer diesen Eid schwört, ist nicht mehr an früher von ihm geleistete Diensteide gebunden.“

Haben Sie diesen Eid geleistet? –

Ziffer 9, auch noch unter Artikel V: „Niemand kann als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt amtieren, falls er nicht seine Zulassung von der Militärregierung erhalten hat.“

Die würde ich gerne sehen!

Als Autorisierter Repräsentant des Beschuldigten würde ich die gerne sehen.

[Beifallklatschen aus den Zuhörerreihen]

Sie sind also nicht legitimiert?!

Sogar nach dem BRD-, nach dem Richtergesetz hätten Sie einen Eid zu sprechen, und zwar kann ich das verlangen vor jeder Verhandlung.


[Gemeint war dies:

Deutsches Richtergesetz
§ 38  Richtereid

(1) Der Richter hat folgenden Eid in öffentlicher Sitzung eines Gerichts zu leisten:

„Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe.“

(2) Der Eid kann ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.

(3) Der Eid kann für Richter im Landesdienst eine Verpflichtung auf die Landesverfassung enthalten und statt vor einem Gericht in anderer Weise öffentlich geleistet werden. ]

Und nicht mal das schaffen Sie!

Für die Akten [Überreichung Proklamation Nr. 2 & Gesetz Nr. 2 der Militärregierung Deutschland ],

als Beweis dafür, daß Herr L. nicht legitimiert ist.

Und ebenfalls für die Akten, daß das hier ein Verwaltungsgebiet ist, also Bayern, und damit das Amtsgericht kein Staatsgericht sein kann.

L: Ist der Herr Ralph Bernhard Kutza anwesend.

rb: Ja.

L: Wo?

rb: Da!

[auf die auf der Beschuldigtenbank liegende Geburtsurkunde zeigend. Aus den Zuschauerreihen wird gerufen: Ich sehe ihn!]

Ich habe 10 Zeugen, mindestens!

Ich bin der Begünstigte, und außerdem der Autorisierte Repräsentant des Beschuldigten.

Pr: [Der Protokollführer, zur Saaltür gehend und rufend:] Herr Ralph Kutza!?

rb: Sie meinen Dr. Ralph Bernhard Kutza?

Pr: [Der Protokollführer zu irgendwelchen vor dem Saal Wartenden:] Ist bei Ihnen ein Ralph Kutza dabei?

Fremde vor der Saaltür: Nein!

Pr: Nein? Danke…

[Zurückschlendernd zum EDV-Eingabe-Platz eine Melodie singend!:] Don´t worry, be happy!

rb: Ja, Englisch ist Amtssprache, oder?! Amerikanische Zone, ja, wir wissen´s… –

[Schweigen, Pause]

Also, ich lese mal den Antrag vor, den ich schon überreicht habe: „ Es wird gemäß Artikel 267 AEUV beantragt, per Vorabentscheid durch den EuGH folgende Frage klären zu lassen: …

L: [rüpelhaft unterbrechend] Dann darf ich Sie alle bitten, daß Sie sich erheben.

[sodann maschinengewehrartig nahezu unverständlich nuschelnd] Es wird im Namen des Volkes folgendes Urteil verkündet:

[Sinngemäß] Der Einspruch des Betroffenen, geboren am 22.3.1966, … wird verworfen. Aktenzeichen … Der Betroffenen hat die Kosten des Verfahrens und seine Auslagen zu tragen. Zur Urteilsbegründung: Der Betroffene ist trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht zum Verfahren erschienen … war kostenpflichtig zu verwerfen. Dankeschön, auf Wiedersehen. –

rb: Rechtsmittel? Vergessen, oder?!

L: Es ist kein … Der Herr Kutza war nicht anwesend.

rb: Ich rüge, daß kein Rechtsmittel genannt wurde. Außerdem möchte ich das Protokoll vorgelesen bekommen.

 

L: Auf Wiedersehen.

rb: Sie haben das gehört. Sie haben zugestimmt.
[Empörung in den Zuschauerreihen]

L: Sie verlassen jetzt den Sitzungssaal!

rb: Sie haben zugestimmt, daß das Protokoll vorgelesen wird. Sie entehren mich!

L: Ich habe gar nichts zugestimmt.

rb: Doch, das haben Sie. Sie haben nicht widersprochen. Sie entehren mich! –

L: Ich habe zugestimmt, daß das, was Sie vorgetragen haben, vorgelesen und genehmigt ist [?!?]

rb: Hier, die Person war anwesend. Die ganze Zeit. Zu den Akten! [die Geburtsurkunde von der Beschuldigtenbank nehmend und Herrn L. überreichend]

[Zuschauer: Jawohl, wir sind Zeugen!] –

Wo ist die Rechtsmittelstelle hier?

L: Zimmer 208.

rb: [im Gehen zu Herrn L.] Sie bekommen dann noch die Rechnung gemäß meinen AGB zugestellt.

Sagen Sie mir noch Ihren Vornamen?

L: Mein Name ist L.

rb: Also, Sie sind nur eine juristische Person!? Und Sie meinen, über Menschen urteilen zu können? Das ist spannend!

L: Ich meine, daß ich die deutschen Gesetze anwende.[Lachen in den Zuschauerreihen]

rb: Welches Gesetz?

L: [an alle gerichtet] Ich bitte Sie jetzt, den Sitzungssaal zu verlassen.

rb: Nach welchem Gesetz haben Sie das denn gemacht?

L: Nach dem OWiG. Das ist meiner Meinung nach gültig.

Das ist meine Meinung, ja!?

Sie haben Ihre Meinung.

Ich respektiere Ihre Meinung, dann respektieren Sie aber auch bitte meine Meinung.

rb: Es ist niemand auf einem Schiff oder einem Luftfahrzeug zu schnell gefahren.

L: Ja, – danke schön, auf Wiedersehen. Die Sitzung ist geschlossen.

rb: Die Sitzung war nie eröffnet! Sie haben die Sitzung nie eröffnet. [Zeugen bestätigen von hinten]

L: [nach kurzer Abklärung mit Herr St.] Der Herr St. verzichtet auf Auslagen.

Ausklingendes Nachwort: Wenige Minuten später wurde im Nachbargebäude, Zimmer 208, folgendes zu Protokoll der Geschäftsstelle gegeben:

„Amtsgericht Landshut  – Landshut, 28.10.2015

Az: 01 OWi 403 Js 30132/15

Es erscheint: der Mann Ralph Bernhard

Er erklärt, dass er bevollmächtigt ist, für den Betroffenen Kutza ein Rechtsmittel einzulegen.

Er erklärt weiter:

Ich lege hiermit Rechtsmittel gegen das eben ergangene Urteil ein.

Begründung:

Entgegen der Behauptung des Herrn L. war die gesuchte Person durchaus im Gerichtssaal anwesend, daher war ein Versäumnisurteil unzulässig.

[Unterschrift]

Der Mann Ralph Bernhard

[Handschriftlich:] Begünstigter und Autorisierter Repräsentant, aber nicht Treuhänder der Person

K.

Justizangestellte

[Unterschrift] ”

Für die Authentizität des aus dem Gedächtnis Wiedergegebenen nach bestem Wissen und Gewissen hauptsächlich verantwortlich zeichnend: der Mann ralph bernhard aus dem Hause kutza.

Quelle und mit freundlicher Genehmigung mit der Erlaubnis zur Veröffentlichung: http://ralph-kutza.de/AG_Landshut_OWi/ag_landshut_owi.html

Recht oder falsch?! Muss man mit seinem Namen unterschreiben?

Bildergebnis für Unterschrift

Unterschrift muss den Familiennamen enthalten

Die Unterschrift gilt als eindeutige Willensbekundung des Unterzeichnenden. Deshalb muss aus dem Schriftzug hervorgehen, von wem er stammt. Der Bundesgerichtshof hat detailliert festgelegt, wie eine gültige Unterschrift aussieht: Sie muss den vollen Familiennamen enthalten, der Vorname alleine reicht nicht aus. Bei dem Schriftzug muss es sich zudem erkennbar um die Wiedergabe eines Namens handeln. Dieser muss zwar nicht vollständig lesbar sein, es müssen aber zumindest Andeutungen von Schrift erkennbar sein.

Mehr von dem Artikel und Quelle: https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/freizeit-alltag/1131/muss-man-mit-seinem-namen-unterschreiben/

EuGH wird über Personenbezug von IP-Adressen entscheiden müssen

Bildergebnis für eugh

Aus einer aktuellen Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes von heute ergibt sich, dass der BGH die Frage nach dem Personenbezug von IP-Adressen dem EuGH zur Vorabentscheidung vorlegen wird.

Zum Artikel und Quelle: http://www.pingdigital.de/blog/2014/10/28/eugh-wird-ueber-personenbezug-von-ip-adressen-entscheiden-muessen/613#more-613