Heutiges Verfahren vor dem Amtsgericht Neu-Ulm: Mit Reichsausweis der Polizei gegenüber ausgewiesen – FREISPRUCH

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Heute war vor dem Amtsgericht Neu-Ulm um 13.30 Uhr ein Verfahren wegen Urkundenfälschung angesetzt. Angeklagt war R.W.

Vor dem Amtsgericht bildete sich bereits eine Schlange von Menschen, die – so wie ich später erkannte – alle Prozeßbeobachter des o. g. Verfahrens sein sollten.

Der Sitzungssaal war brechend voll. R.W. und sein Verteidiger, Frank-Ulrich Kühn aus Berlin und die zwei geladenen Zeugen waren pünktlich. Die Richterin B. und der Staatsanwalt allerdings ließen auf sich warten.

Ca. eine halbe Stunde später als geplant wurde das Verfahren eröffnet.

Hintergrund:

Am 12.08.2014 hatte der Angeklagte R.W. einen Termin wegen einer Aufenthaltsermittlung bei einer Polizeiinspektion. Er teilte dem diensthabenden Polizisten W. (nachfolgend als Zeuge genannt) mit, dass er einen Termin bei Polizeihauptmeister F. (nachfolgend als Zeuge genannt) hatte. Er wurde nach seinem Personalausweis gefragt. R.W. teilte mit, er hätte keinen und könne sich durch seinen Reichsausweis ausweisen. Dieser wurde aber dann seitens des Polizeihauptmeisters F. eingezogen, da es sich nicht um keine gültige Urkunde handle.

Der Staatsanwalt verlas die Anklageschrift: „R.W. ist schuldig eine falsche Urkunde gebraucht zu haben!

Der Angeklagte R.W.: „Ich bin mir keiner Schuld bewußt!“

Richterin B. – die höchst erstaunt schien was die Vielzahl der Prozeßbeobachter anbetraf – eröffnete die Beweisaufnahme.

Zeuge W. teilte in seiner Aussage mit, der „Reichsausweis“ wäre ein Phantasiedokument.

Zeuge F. sagte aus, dass der „Reichsausweis“ sichergestellt wurde. Es wäre kein amtlicher Ausweis. Sein Eindruck sei gewesen, dass der Ausweis gefälscht war und so etwas dürfe es nicht geben.

Beweisantrag des Verteidigers, Frank-Ulrich Kühn aus Berlin: „Er zitierte mehrere Urteile aus denen hervorzugehen scheint, dass Reichsausweise zugelassen würden.“

Die Richterin B. allerdings „wiegelte“ sehr schnell den gestellten Beweisantrag mit der Begründung ab, die zwei gehörten Zeugen würden für sie ausreichend sein.

Der Staatsanwalt hielt sein Plädoyer und beantragte Freispruch: „Es läge keine Urkundenfälschung vor.“

Es erging durch Richterin B. „FREISPRUCH – es läge keine Täuschungsabsicht vor.“

Nun, ein Schelm der Böses denkt? Warum wohl betrat der Staatsanwalt erst um 13.54 Uhr und Richterin B. um 13.59 Uhr den Gerichtssaal? Hatten beide noch zu tun oder …

Wie wäre wohl das Verfahren ausgegangen, hätten keine Prozeßbeobachter dem Verfahren beigewohnt?

23.06.2015

Celine Freifrau von Marschall

11 Gedanken zu “Heutiges Verfahren vor dem Amtsgericht Neu-Ulm: Mit Reichsausweis der Polizei gegenüber ausgewiesen – FREISPRUCH

  1. Danke Danke Danke für den Bericht aus dem Justiz-Palast der Nachfolge-Justiz.
    Denn seit dem 21.9.1933 sind Live-Berichterstattungen aus den Justiz-Palästen strafbewehrt.

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  2. Hat dies auf Aussiedlerbetreuung und Behinderten – Fragen rebloggt und kommentierte:
    Damit nicht genug, der Ausweis gehört dem Besitzer, das ist ein Dokument, welches in anderen Geländen sehr wohl aussagekräftig ist, als in der eingetrangenen Firma und mit deren exterritorialem Gehabe eines angeblichen Staates! Siehe, Änderungen der Staatsangehörigkeiten, sei eine Vereinsache, so aus der StA meine Strafanzeige beantwortet und aus einem Nichtregierungsverein! Weil NRW ist mit der BRD auch gelöscht und DDR, wie BRD gab es nicht als Staaten, so die Streitkräfte der USA und Rechte – Inhaber der konfiszierten Reich´s-angelegenheiten als Kriegsbeute!
    Glück, Auf, meine Heimat!

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  3. Reichsausweise sind keine Urkundenfälschung, da sie mit amtlichen deutschen Ausweisen nicht verwechselt werden können. Rechtlich gesehen können sie mit den Agentenausweisen zum Selbstausfüllen verglichen werden, die mal vor vielen Jahren den Comiczeitschriften Yps und Mickey-Mouse beigelegen hatten.
    Ich weiß von Leuten, die damals Doppelagent waren.
    Kurzum, Reichsausweise gelten rechtlich als Kinderspielzeug oder Scherzartikel und ihre Herstellung und ihr Besitz ist nicht strafbar. Das ist schon vor Jahren von den Oberlandesgerichten Stuttgart und Braunschweig festgestellt worden. Anders sieht es aus, wenn sie einem Bundeespersonalausweis zum Verwechseln ähnlich sehen.
    Auch sind die Bezeichnungen Reichspräsident, Reichskanzler und Reichsminister keine Amtsanmaßung und somit nicht strafbar. Nicht existierende Ämter kann man sich nicht anmaßen.

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    • Sigismund Emanuel Freiherr vom und zum Kühnstamm - und der Hohn auf die deutsche Sprache sagt:

      Mir fällt auf, daß viele Reichsbürger zu Reichsbürgern werden, wenn ihnen irgendetwas vorgeworfen wird – oft im verkehrstechnischen Bereich. Aber sich dann dergestalt abwehrend zu äußern, für sie gelte die StVO nicht und man brauche sie auch nicht zu beachten, halte ich logischerweise für die falsche Abwehrstrategie. Das verlockt die Richter geradezu, die MPU in Anspruch zu nehmen.

      Aber wie verhält man sich nun als gläubiger Christ, der man doch Untertan der Obrigkeit (Römer 13 – darauf berief sich auch die Stasi, bitte googeln) sein sollte?

      Dibelius schrieb in seiner berühmten Obrigkeitsschrift:

      „Um auch hier ganz konkret zu sein: Wenn ich in der sogenannten freien Welt einem Straßenschild begegne, das mich nötigen will, nur 15 Kilometer zu fahren, dann werde ich mich ohne weiteres danach richten. Denn ich weiß, daß diese Vorschrift für alle gilt, daß also ein Grund dafür vorhanden sein wird, und zwar ein Grund, der auch mich direkt oder indirekt vor Schaden bewahren will …“

      „Vielleicht ist die Vorschrift aufreizend dumm. Vielleicht hat nur ein bornierter Bürgermeister die Tafel hingesetzt, um seine Gänse zu schützen oder um seiner Gemeindekasse durch Strafgelder aufzuhelfen. Aber das System, das dahintersteht, ist legitim. Irgendwie scheint Gottes gnädiger Wille durch die Torheit der Menschen hindurch. Diesen Willen Gottes muß ich ehren. Und wenn ich ihm entgegen handele, habe ich ein schlechtes Gewissen.

      „Indem ich aber dasselbe Schild auf einer Autobahn der DDR sehe, rast schon ein russisches Auto mit hundert Sachen an mir vorbei, von einem ostzonalen Behördenwagen gefolgt. Die dürfen; ich darf nicht, weil ich nicht Parteifunktionär bin. Und nicht nur das! Warum soll ich nicht schneller fahren? Weil da gerade die Umgehungsstraße gebaut wird, die – ohne daß das offen gesagt wird – der Aushungerung Westberlins dienen soll? Oder weil die Elbbrücke nach fünfzehn Jahren immer noch nicht fertig ist – nicht weil man kein Geld und kein Material hätte, sondern weil Geld und Material für die Frauen-Bataillone gebraucht werden, die für die Besetzung Westberlins im Straßenkampf geschult werden müssen? Ein solches Verbot hat für mich keinerlei verpflichtende Kraft, weil ich es nicht für legitim erachten kann.“

      Der Bischof von Berlin-Brandenburg schloß dann: „Machthaber eines totalitären Regimes als Obrigkeit zu bezeichnen, wäre ein Hohn auf die deutsche Sprache.“ Bei solch feinen Unterscheidungen durch den theologischen Verkehrs-Teilnehmer Dibelius blieb unklar, weshalb denn wohl die Übertretung objektiv unsinniger westlicher Anordnungen einem Christenmenschen mehr Gewissensbisse verursachen sollte als der Verstoß gegen möglicherweise recht vernünftige Regelungen östlicher Provenienz.

      http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-42623213.html

      http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-46473163.html

      http://www.kas.de/wf/de/71.8359/

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  4. Das heißt doch aber nicht, dass das Fantasiedokument „Reichsausweis“ als Ausweisdokument anerkannt worden ist. Es heißt nur, dass das Vorlegen von Fantasiepapieren keine Urkundenfälschung ist. Was es nicht gibt (Reichsausweis) kann man nicht fälschen. Nur ausweisen kann man sich mit solchen Papieren nicht, aber das ist ein anderes Thema…

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  5. Hat dies auf wallstreetpirate rebloggt und kommentierte:
    Es ist üblich, dass sich Richter/ StA vor der Verhandlung treffen.
    Auf der ganzen Welt.
    Wenn der Richter erst den Verhandlungssaal betritt, gilt das Verfahren schon als eröffnet. Das kann teuer werden.
    In den USA war es mir sogar möglich, den Richter davon abzubringen, überhaupt erst ein Verfahren zu eröffnen und im Vorfeld einen Einstellungsbeschluss gegen Zahlung zu erwirken. Geld hilft immer.

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