In dubio pro reo – und die Beweiswürdigung

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Sind mehrere einzelne Erkenntnisse angefallen, so ist eine Gesamtwürdigung vorzunehmen.

In deren Rahmen darf ein auf einen feststehenden Kern gestütztes Beweisanzeichen, dessen Bedeutung für sich genommen unklar bleibt, nicht vorab isoliert nach dem Zweifelssatz beurteilt werden. Beweisanzeichen können nämlich in einer Gesamtschau wegen ihrer Häufung und gegenseitigen Durchdringung die Überzeugung von der Richtigkeit eines Vorwurfs begründen1.

Hat der Angeklagte Angaben gemacht, für deren Richtigkeit oder Unrichtigkeit es keine (ausreichenden) Beweise gibt, sind diese in die Gesamtwürdigung des Beweisergebnisses einzubeziehen und nicht ohne weiteres als unwiderlegt dem Urteil zu Grunde zu legen. Ihre Zurückweisung erfordert nicht, dass sich das Gegenteil der Behauptung positiv feststellen ließe2.

Auch im Übrigen gebietet es der Zweifelssatz nicht, zugunsten des Angeklagten Tatvarianten zu unterstellen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat3.

Der Tatrichter ist ferner gehalten, sich mit den von ihm festgestellten Tatsachen unter allen für die Entscheidung wesentlichen Gesichtspunkten auseinanderzusetzen, wenn sie geeignet sind, das Beweisergebnis zu beeinflussen. Eine Beweiswürdigung, die über schwerwiegende Verdachtsmomente ohne Erörterung hinweggeht, ist rechtsfehlerhaft4.

Voraussetzung für die Überzeugung des Tatrichters von einem bestimmten Sachverhalt ist nicht eine absolute, das Gegenteil oder andere Möglichkeiten denknotwendig – „zwingend“ – ausschließende Gewissheit. Vielmehr genügt ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit, das vernünftige Zweifel nicht aufkommen lässt.

Dabei ist eine Gesamtwürdigung erforderlich. Denn einzelne Belastungsindizien, die für sich genommen zum Beweis der Täterschaft nicht ausreichen, können doch in ihrer Gesamtheit die für eine Verurteilung notwendige Überzeugung des Tatrichters begründen.

BGH, Urteil vom 21. Mai 2015 – 4 StR 577/14

Quelle: http://www.rechtslupe.de/strafrecht/in-dubio-pro-reo-und-die-beweiswuerdigung-395736?pk_campaign=feed&pk_kwd=in-dubio-pro-reo-und-die-beweiswuerdigung

Ein Gedanke zu “In dubio pro reo – und die Beweiswürdigung

  1. Sigismund Emanuel Freiherr vom und zum Kühnstamm - und das Geheimnis der Roten Kuh sagt:

    Liebe gnädige Frau, habe ich Sie denn nun intellektuell überfordert, denn eines der stärksten Indizien dafür, daß ich kein Rechtsextremist oder gar ein Nazi sein kann, ist doch meine israelische Staatsbürgerschaft. Kann denn ein Israeli ein Nazi sein oder würden Sie sagen, daß gerade Israelis und Zionisten die größten Nazis sind, weil sie doch ihrem Führer und Begründer Israelis, Adolf Hitler, so sehr dankbar sein müssen.
    Der Honigmann hatte gesagt, ich wäre ein Nazi und das gesamte Konsortium von Guthmannshausen müßte sich entschieden von mir distanzieren. Ich habe nun Sorge, daß Sie, liebe gnädige Frau, sich ebenfalls von mir distanzieren.

    Schabbat Schalom!

    Diese Woche in der Torah (Num. 19,1-22,1):
    Wasser mit Asche der roten Kuh zur Beseitigung von Leichenunreinheit im Tempel; Mirjam stirbt, Brunnen versiegt, Volk murrt; Moscheh eröffnet neue Quelle, aber nicht genau wie von Gott befohlen; Edom verweigert Durchreise; Aharon stirbt nach Übertragung der Hohepriesterschaft auf seinen Sohn Elasar; Kana’aniter greifen an und werden geschlagen; Volk will kein Manna mehr, Strafung durch Giftschlangen; kupferne Schlange; Volk singt Loblied; Eroberung von Moaw und Baschan (Transjordanien und Golan).
    Haftara: Richter 11, 1 – 33

    Unsere Weisen bemerkten, es gehöre zu jenen Angelegenheiten, die selbst die Weisheit der weisesten Menschen nicht ausloten können:

    „Das ist das Statut der Tora.“ Rabbi Isaak eröffnete mit dem Text: „Dies alles versuchte ich im Blick auf die Weisheit; Ich sage (mir): Ich möchte Weisheit erlangen! Aber sie blieb mir fern“ (Prediger, 7, 23). So sprach Salomon: Ich verstand die ganze Tora. Als ich aber zum Kapitel über die Rote Kuh kam, suchte ich, sondierte ich, stellte ich in Frage. „Ich sagte, ich möchte Weisheit erlangen, aber sie blieb mir fern.“
    (Jalkut Shimoni)

    Das Geheimnis der Roten Kuh ist eigentlich das größte Geheimnis der ganzen Torah. Oder ist es vielleicht gar kein Geheimnis, daß nur angeblich die weisesten der Weisen erkennen können. Es geht dabei überhaupt gar nicht um Leichenunreinheit – aber das wäre ja todeswürdige Häresie.

    Was meinen Sie?

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