Ein Papa will es wissen! Stichwort: Richterunterschrift/Paraphe – Einladung für PROZESSBEOBACHTER am 30.06.2015 in München!

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Ein Papa will es wissen!
Am 30.06.2015 findet vor dem Amtsgericht München, 10.30 Uhr, Sitzungssaal B218, Pacellistr. 5, 80315 München ein Verfahren bzgl. der Gültigkeit einer Richterunterschrift statt.
Justitiasnews geht davon aus, dass dieser Prozess führend für viele Justizgeschädigte werden kann.
Inhalt dieses Verfahrens wird sein: Die Unterschrift einer Richterin auf dem Beschluss!
Richterin K.-H. L. hat auf dem Beschluss mit einer Paraphe, welche wie ein „W“ aussieht, unterzeichnet.
Den Beweis hierfür hat der Papa Justitiasnews zur Verfügung gestellt mit der Erlaubnis diesen hier zu veröffentlichen:

Unterschrift Lohnmöller

Der Papa hat daraufhin eine negative Feststellungsklage nach EU-Recht zum Vorabentscheid durch den EuGH eingereicht. Zur negativen Feststellungsklage wurde die Herausgabe des Personalausweises von der Richterin K.-H. L. zum Vergleich der Unterschriften auf beiden Urkunden eingefordert.

Es wird sicher für JEDERMANN interessant sein, wie Richter wegen ihrer persönlichen Haftung ihre Entscheidungen zu unterschreiben haben.

26 Gedanken zu “Ein Papa will es wissen! Stichwort: Richterunterschrift/Paraphe – Einladung für PROZESSBEOBACHTER am 30.06.2015 in München!

  1. Einladung zur kostenlosen Veranstaltung – Die Gültigkeit einer Richterunterschrift ist das Thema.

    Liebe Freunde,

    ich lade herzlich zur kostenlosen Show bei Firma „Amtsgericht München“ ein. Die Veranstaltung findet am 30.06.2015 um 10:30 Uhr im SS B218 – Pacellistraße 5 – 80315 München statt.

    Das Thema wird sein: Die Unterschrift einer Richterin auf dem Beschluss.

    Die mutmaßliche Richterin der Firma „Amtsgericht München“ Frau Kathrin Helene Lohmöller (geb. 19.03.1977) hat auf dem Beschluss mit einer Paraphe, welche wie ein „W“ aussieht, unterzeichnet.

    Beweis hier: (siehe Bild)

    Der Papa hat daraufhin eine negative Feststellungsklage nach EU-Recht zum Vorabentscheid durch den EuGH eingereicht. Zur negativen Feststellungsklage wurde die Herausgabe des Personalausweises von Frau Kathrin Helene Lohmöller zum Vergleich der Unterschriften auf beiden Urkunden eingefordert.

    Das Firmen/Scheingericht „Amtsgericht München“ war so intelligent und so freundlich, dass es mit dem Herabsetzen des Streitwertes auf 500,- € ein Rechtsmittel ausgeschlossen hat. Somit hat es sich das Scheingericht selbst in die missliche Lage der Vorlagepflicht zum Vorabentscheid durch den EuGH gebracht.

    Nun ist es soweit 😉

    Es wird sicher für JEDERMANN interessant sein, wie Richter wegen ihrer persönlichen Haftung ihre Entscheidungen zu unterschreiben haben.

    Wer den Papa kennt, wird wissen, dass es eine besondere Überraschung bei der mündlichen Veranstaltung geben wird. Verlasst Euch drauf.

    Der Papa (Kläger) freut sich auf euer Kommen.

    Viele Grüße
    DoL
    (Dad of Luggi)

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  2. Nachdem der Streitwert nur auf 500 Euro für diesen Prozess angesetzt ist, rate ich dazu, durch eine Klagerweiterung bis vor dem Termin den angesetzten Streitwert auf über 600 € zu bringen, damit eine Berufung oder andere Rechtsmittel möglich werden. Hier beim AG wird nichts vernünftiges rauskommen. Ich spreche aus langjähriger Erfahrung! Also Klagerweiterung machen und selbst den Streitwert auf 100 oder 200 € ansetzen. Die Gebühren erhöhen sich erst ab 700 SW! Viel Glück.

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  3. Nützt bloß nicht mehr viel, weil Papa ein Jahr zu spät kommt, denn zum 1.7.2014 wurde der § 317 ZPO dahingehend geändert, dass nur noch Abschriften zugestellt werden müssen. Das heißt, es kommt nun nur noch auf die richtige Beglaubigung an und DIESE IST FALSCH. Denn im Beglaubigungsvermerk fehlt die Bestätigung, dass die Unterschrift von diesem/r Richter/in geleistet wurde. Siehe unser Buch „Tue Deine Pflicht“ in der wir das bereits im Jahr 2009 veröffentlicht haben. Es sollte eher ein Aufstand erfolgen, warum in den § 317 „in Abschrift“ eingefügt wurde, denn diese Änderung zeigt, dass alle Urteile bis dahin falsch und nichtig waren, weil ein Urteil mit Unterschrift des Richters im Original hätte zugestellt werden müssen, wie wir es immer wieder gefordert haben.

    Jetzt hat man den § 317 den illegalen Handlungen der Justiz angepasst!!!

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  4. Eine wunderbare Aktion. Ich bin gespannt. Ich habe selber Beschwerden gemäß Artikel 13 EMRK laufen, wegen Verstoßes gegen Artikel 6 EMRK durch Zusendung nicht unterschriebener Scheinurteile. Bei den ersten drei Verfahren habe ich Akteneinsicht genommen und mir Kopien aller Aktenseiten mit Unterschriften der Richter zukommen lassen mit dem Resultat, dass nicht nur Paraphen verwendet werden, mindestens in einem Fall ist sogar erkennbar, das die eigentliche Unterschrift des Richters aus einer Verfügung nicht identisch mit der Urteilsunterschrift ist.
    Zum Thema §317 Abs. 1 ZPO möchte ich anmerken, dass man den Zusatz „in Abschrift“ auch nur in Verbindung mit dem Versäumnisurteil lesen kann. In der Praxis ist nämlich festzustellen, dass nach wie Ausfertigungen und keine Abschriften der Urteile zugestellt werden.

    Viel Erfolg, leider ist München zu weit weg für mich.

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  5. Ob da Abschrift, Kopie oder Ausfertigung draufsteht ist juristisch wurscht, wortklauberei. Entscheidend ist, wie Karin feststellt, dass weder eine Unterschrift vorliegt und dies auch noch beglaubigt wird.
    Unterschrift eingescannt! Warum ist da wohl eine Unterschrift zu sehen und möglicherweise nicht einmal ein Paraphe? Es ist ja ein L lesbar.
    Na? Weil das Schreiben völlig rechtunerheblich ist. Da wird nur freundlich zu einer Handlung aufgefordert.

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  6. Hmmm , was ist mit Vorlage eines Amtsausweises? Ansonsten ist ja die Verhandlung nicht mal von der sog Richterin zu eröffnen möglich GG § 101

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  7. Sollte da nicht ein Geschäftsverteilungsplan vorliegen, wo die Unterschrift festgehalten wurde, so muß von dem zuständigen Notar eine Unterschriftenbeglaubigzng angefordert werden.

    Sollte ICh den Termin nicht wahrnehmen können, bitte den Ausgang des Verfahrens veröffentlichen, mit Statement, wie es weitergehen könnte.

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  8. Ein dummer Vater wollte es wissen, nun hat er es hoffentlich kapiert. Es gibt eine
    Unterschrift auf dem Original. Diese kann der dumme Vater sogar einsehen. Hätte
    der dumme Vater, auch Frank Engelen ist ein dummer Vater, hier aus Duisburg , sich an
    Fachkräfte gewandt, z.B. einem Rechtsanwalt, wäre der dumme Vater zumindest
    in dieser Sache etwas schlauer geworden und hätte auch den Prozess nicht
    bezahlen müssen. Doch wie heißt es so schön auch für den dummen Vater, den
    in Jugendhilfesachen höchst inkompetenten Laienlaberer Frank Engelen und
    Sebastian Weygand, alias TheStudebaker1955: Wer nicht hören will, muss fühlen.
    sprich zahlen oder wie im Falle Oliver Karrer und Frankl Engelen sitzen bis der Arsch
    Blasen bekommt. Manche Menschen haben Schwierigkeiten damit aus der Pubertät
    zu kommen oder sind ernstlich psychisch gestört-
    Dipl.Päd.-Dipl.-Soz.Päd. Michael Strerath
    Erziehungswissenschaftler u. Sozialpädaggoge
    -Experte für Erziehung u. Soziales
    -Krisenintervention für Jugendliche in Not

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