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Der überlastete gesetzliche Richter – und die Änderung der Spruchkörperzuständigkeit
Aus der Garantie des gesetzlichen Richters in Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG folgt, dass Regelungen, die der Bestimmung des gesetzlichen Richters dienen, im Voraus so eindeutig wie möglich festlegen müs…