Termin 19.08.2015 Amtsgericht München – Der Papa, der wahrscheinlich noch Geschichte schreiben wird … Einladung an PROZESSBEOBACHTER: Papa gegen den Anwaltszwang

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Und wieder ist es soweit: „Ein Papa will es wissen“. Vielen ist der Papa schon bekannt und er lädt alle ein:

Einladung zur kostenlosen (Straf-)Veranstaltung – Papa gegen den Anwaltszwang welcher in dreckiger Form im 3. Reich zur Tötung von Millionen Menschen benutzt wurde, wird vom Staatsfragment BRvD weitergeführt – Das ist das Thema bei dieser kostenlosen Lehrveranstaltung

Daten der Veranstaltung:

Ort: Firma Amtsgericht München
Nymphenburger Str. 16
80335 München
„SS“ im 1.Stock auf A127
Datum: Mittwoch 19.08.2015
Uhrzeit: Beginn um 11:30 Uhr (Einlass ab ca. 11:00 Uhr)

Der Eintritt ist kostenfrei. Es wird wegen dem erhöhten Sicherbedürfnis der dort nur Bediensteten und des bereits zugsagten Publikums um rechtzeitiges Kommen und Sitzplatzreservierung gebeten

Wer den Papa aus vorherigen Verfahren kennt, der wird sicher wissen, dass es was zu Erleben gibt.
Zum Verfahren:

Die Ausnahmerichterin Frau Petra Gröncke-Müller geb. 06.2.1962 nahm dem Papa die Möglichkeit einen Rechtsweg selbstbestimmt zu beschreiten, obwohl die Methode den Rechtsweg zu hemmen nach internationalem Menschenrecht rechtsmissbräuchlich ist.

Der Papa hätte dann wohl angeblich kundgetan, dass die Methoden des Anwaltszwangs bereits schon zum Töten von Millionen Menschen im nationalsozialistischen 3. Reich verwendet wurden und dies wohl asoziale Nazimethoden seien.

Der Anwaltszwang der Ausnahmegerichte der BRvD verstößt gegen sämtlich internationalen Rechte und Konventionen.

Hier ein kleiner Auszug daraus.

Verstoß gegen:

1- Art. 14 (3) Buchst d. ICCPR
(Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte)
Jeder Angeklagte hat in gleicher Weise im Verfahren Anspruch auf folgende Mindestgarantien:
… er hat das Recht, bei der Verhandlung anwesend zu sein und sich selbst zu verteidigen oder durch einen Verteidiger seiner Wahl verteidigen zu lassen.

2- Art. 5 (1+2) ICCPR
(1) Keine Bestimmung dieses Paktes darf dahin ausgelegt werden, dass sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person das Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, die auf die Abschaffung der in diesem Pakt anerkannten Rechte und Freiheiten oder auf weitergehende Beschränkungen dieser Rechte und Freiheiten, als in dem Pakt vorgesehen, hinzielt.
(2) Die in einem Vertragsstaat durch Gesetze, Übereinkommen, Verordnungen oder durch Gewohnheitsrecht anerkannten oder bestehenden grundlegenden Menschenrechte dürfen nicht unter dem Vorwand beschränkt oder außer Kraft gesetzt werden, dass dieser Pakt derartige Rechte nicht oder nur in einem geringen Ausmaße anerkenne.

3- Art. 6 (3) Buchst. c. EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention)
Jede angeklagte Person hat mindestens folgende Rechte:
sich selbst zu verteidigen, sich durch einen Verteidiger ihrer Wahl verteidigen zu lassen.

4- Art. 8 der UN Menschenrechtskonvention von 1948
Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden.
5- Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Kapitel VI – justizielle Rechte
Artikel 47 (3) – Jede Person kann sich beraten, verteidigen und vertreten lassen.

6- Maastrichter Vertrag
… freier Zugang zu den Gerichten …

7- Art. 25 GG
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.
Es könnte nun festgestellt werden, ob Anwaltszwang eine dreckige NS / Nazi-Methode ist oder ob der Papa womöglich nicht die Unwahrheit verlauten ließ.

Der Papa vertritt sich selbst und nimmt kein Blatt vor den Mund. Von daher könnte es was zum Staunen geben. Es wird eine Veranstaltung der „besonderen Art“ werden.
Ihr werdet staunen… Versprochen!
VG
Papa von Luggi
PS: Hier ein wenig Aufklärung zum Anwaltszwang:
http://www.joh-nrw.com/pdf/Expertise-2014.pdf
https://menschenrechtsverfahren.wordpress.com/2013/09/01/rechtsmissbrauch-durch-anwaltszwang-an-deutschen-gerichten

Papa von Luggi hat Justitiasnews freundlicherweise die Genehmigung zur Veröffentlichung seiner Einladung (Text und Inhalt) erteilt.

8 Gedanken zu “Termin 19.08.2015 Amtsgericht München – Der Papa, der wahrscheinlich noch Geschichte schreiben wird … Einladung an PROZESSBEOBACHTER: Papa gegen den Anwaltszwang

  1. Hat dies auf Freiheit, Familie und Recht rebloggt und kommentierte:
    Das zitieren der nationalen und internationalen Grundrechte auf unseren Gerichten bringt absolut nichts, da unsere Richter von ihrer
    Unfehlbarkeit überzeugt sind, obwohl sie wissentlich die
    Menschenrechte verletzen. Solange diese Richter nicht belangt
    werden können, wird sich auch unsere (Un)Rechtssprechung nicht ändern!

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  2. Wünsche dem Papa viel Erfolg!

    Leider aufgrund der eigenen Erfahrungen musste ich feststellen dass das Recht auf rechtliches oder richterliches Gehör, Annahme und Auswertung der Beweise absolut von keiner Bedeutung sind. Wenn man es will, wer weiß aus welchen allen Gründen, Irrtümer oder sonst was, wird der unschuldige Bürger einfach aufgrund der vorhandenen Gesetzeslage, Beweisverboten etc. erledigt. Was der Betroffene mit dem Rest des Lebens machen darf, oder präziser, was die allmächtige Exekutive mit ihm noch machen will, interessiert niemanden mehr.

    Ja, leider ist es so.

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