Bußgeldrichter verurteilt!

Akte der Staatsanwaltschaft (Symbolbild)

Der Richter, der aus lauter Ärger über unvollständige Behördenakten mehrere Raser ungeschoren hatte davonkommen lassen, ist am Freitag vom LG Erfurt zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten verurteilt worden.

Das Landgericht (LG) Erfurt sah es am Freitag als erwiesen an, dass der Richter die Unvertretbarkeit seiner Entscheidung billigend in Kauf genommen hatte. Die Schwere der Rechtsverstöße sei ihm auch bewusst gewesen, begründete Richter Markus von Hagen das Urteil. Entgegen deutlichen Hinweisen des Oberlandesgerichts habe er in bemerkenswerter Weise seine Praxis fortgesetzt und Verkehrssünder wegen fehlender Akten freigesprochen.

Mit dem Urteil folgte die Kammer dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert. Ein Gutachter hatte zuvor Zweifel an der Schuldfähigkeit des Richters geäußert. Er habe unter einer affektiven Störung infolge von jahrelangem Bluthochdruck und zunehmender Überlastung gelitten.

Der 60-Jährige hatte zwischen 2005 und 2011 zahlreiche Verkehrssünder freigesprochen. Hintergrund waren unvollständige Akten, in denen Messprotokolle oder Eichscheine für Messgeräte fehlten. Der Prozess war neu aufgerollt worden, nachdem der Bundesgerichtshof einen vorangegangenen Freispruch aufgehoben hatte.

Quelle: http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-erfurt-urteil-bussgeldrichter-rechtsbeugung-raser/?utm_content=bufferfefa6&utm_medium=social&utm_source=plus.google.com&utm_campaign=buffer

3 Gedanken zu “Bußgeldrichter verurteilt!

  1. Bei Verkehrskontrollen sei von der Straßenverkehrsbehörde weder ein Messprotokoll noch der Eichschein für das benutzte Messgerät zur Akte genommen worden. Aus diesem Grund hatte er die Betroffenen freigesprochen.

    Warum soll es sich denn bei diesem Richter um Rechtsbeugung handeln, wenn die vorgeworfenen Delikte gar nicht nachweisbar waren?

    Gefällt 1 Person

  2. In welchem Gesetz steht denn die Ermächtigungsgrundlage für die Geschwindigkeitsmessung ?
    Wer, wann , wo die Geschwindigkeitsmessung durchführen darf etc..
    Es gibt kein Gesetz.

    Like

Hinterlasse einen Kommentar